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Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings – Teil 39 – Kündigung wegen Vermögensverschlechterung


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


10.2.3.1.5. Kündigung des Leasinggebers wegen wesentlicher Vermögensverschlechterung beim Leasingnehmer

Eine bloße Verschlechterung der Vermögenslage beim Leasingnehmer reicht für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Beispiel:

LN ist professioneller Fußballspieler und least als Leasingnehmer bei der Leasinggesellschaft LG einen teuren Sportwagen. Aufgrund einer Verletzung kann LN lange Zeit nicht spielen und erhält von seinem Fußballverein nur einen neuen Vertrag zu niedrigeren Konditionen, sodass sich die Vermögenslage bei LN verschlechtert. Aufgrund des Vertrags mit den niedrigeren Kondiktionen kann LG den Leasingvertrag nicht kündigen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Leasinggebers aufgrund der bloßen Vermögensverschlechterung beim Leasingnehmer kann auch nicht durch eine AGB-Klausel vereinbart werden. Eine solche Klausel würde gegen § 307 BGB verstoßen. Schließlich gelten für das Leasingrecht die mietrechtlichen Vorschriften und im Mietrecht muss für eine fristlose Kündigung immer ein Umstand vorliegen, nach dem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Immerhin bedeutet eine bloße Vermögensverschlechterung nicht zwangsläufig, dass der Leasingnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Leasingraten zu bezahlen (Fußnote).

Beispiel:

Der Leasingnehmer LN least bei der Leasinggesellschaft LG einen Sportwagen. Die AGB regeln in § 12, dass LG den Leasingvertrag fristlos kündigen kann, wenn „sonstige Umstände vorliegen, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Leasingnehmers ergibt.“
Diese Regelung verstößt aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Felix Steengrafe
Diplom-Jurist


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


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