Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht – Teil 04 – Form und Beendigung des Beratervertrges
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Peter Lechner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Form und Beendigung des Beratungsvertrages
Der Abschluss eines Beratungsvertrages ist formfrei möglich. Dies dient dem Interesse der Kunden, da auf diese Weise der Schutzbereich des Begriffs „Beratungsvertrag“ weit gefasst ist.
Es gibt Banken, die die Anlageberatung als Dienstleistung anbieten und dafür eine separate Vergütung fordern. In einem solchen Fall hofft der Kunde auf eine höherwertige Beratung und geht davon aus, dass seine Interessen am besten berücksichtigt werden. Dazu wird in einem Vertrag genau vereinbart, welche Beratungspflichten von der Bank gegenüber dem Kunden geschuldet werden und wie hoch das Entgelt dafür ist. Dieser Vertrag wird meistens schriftlich abgeschlossen.
2.1.3. Beendigung des Beratungsvertrages
Beendet wird der Beratungsvertrag in der Regel mit dem Ende der Beratung. Allerdings können unter Umständen gewisse Überwachungs- und Warnpflichten verbleiben. (siehe 2.4. Überwachungs- und Warnpflichten)
Nach der ursprünglichen Beratung können neue Beratungsverträge entstehen, indem der Kunde von der Bank z.B. eine aktuelle Bewertung der erworbenen Anlage verlangt.
Beispiel
Frau Alt hat auf Empfehlung der Nauheim Bank Aktien der Sonder AG gekauft. Die Aktien entwickeln sich schlecht, sodass ein Jahr nach dem Kauf der Wert der Aktien geringer ist als zum Kaufzeitpunkt. Die Nauheim Bank hat hier keine Pflicht, über das weitere Vorgehen zu beraten, da der Beratungsvertrag bereits abgeschlossen ist.
Wenn jedoch Frau Alt an die Nauheim Bank heran tritt und fragt, wie sie mit diesen Verlusten umgehen soll, kann ein neuer Beratungsvertrag zustande kommen.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Peter Lechner LL.M, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4.

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Peter Lechner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2015