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Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht – Teil 15 – Objektgerechte Beratung: Risikoanalyse, Sachgerechte Empfehlung


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Peter Lechner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter


2.3.2.3. Risikoanalyse

Die Risikoanalyse der Bank mithilfe der vorhandenen Information muss sich auf zwei Risikoarten erstrecken. Es gibt allgemeine Risiken und spezielle Risiken.

Die allgemeinen Risiken umfassen solche, die prinzipiell bei allen Wertpapieren auftreten, wie beispielsweise die Konjunkturlage und die Entwicklung des Börsen- oder Fondsmarktes. Unter den speziellen Risiken versteht man Risiken, die nur das zur Auswahl stehende Wertpapier betreffen, wie das Kurs-, Zins- oder Wechselkursrisiko.

Die Bank muss ermitteln, ob das allgemeine und das spezielle Risiko der Anlage mit dem Risikoprofil ihres Kunden übereinstimmt.

2.3.2.4. Sachgerechte Empfehlung

Der Berater darf dem Kunden nur Anlagen empfehlen, die für ihn geeignet sind. Diese Eignung bemisst sich nach drei Kriterien:

  • die Anlage hat den Anlagezielen des Kunden zu entsprechen
  • der Kunde muss die Risiken der Anlage mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen verstehen und
  • der Kunde muss die finanziellen Risiken, die mit der Anlage verbunden sind, tragen können.

Dem Kunden dürfen keine Anlagen empfohlen werden, die mit diesen Kriterien nicht vereinbar sind.

Beispiel

Frau Jung gibt gegenüber dem Berater der Bayern Bank an, dass bei ihrer Anlage die Alterssicherung im Vordergrund stehen soll. Dennoch wird ihr eine Anlage mit einem Verlustrisiko verkauft.
Diese Empfehlung der Bayern Bank war nicht objektgerecht, da bei der Angabe „Alterssicherung“ der Kapitalerhalt im Vordergrund stehen muss.

Beispiel

Herr Alt erklärt, einen Betrag in Höhe von 100.000 € zur Verfügung zu haben. Der Berater der Bank Lustig empfiehlt ihm eine Anlage, für die 150.000 € benötigt werden. Herr Alt kann in diesem Fall die Anlage finanziell nicht tragen. Die Bank Lustig hat ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung verletzt.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Peter Lechner LL.M, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Peter Lechner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2015


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