Logo Brennecke & FASP Group

Kreditvertragsrecht – Teil 39 – Inhaltskontrolle der „Banken-AGB“


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


2.7.3. Inhaltskontrolle der AGB

Die Banken sind zwar in der Wahl und inhaltlichen Gestaltung ihrer AGB grundsätzlich frei, unterliegen jedoch bestimmten Beschränkungen, die durch Gerichte mit der sogenannten „Inhaltskontrolle“ überprüft werden können. Die Gerichte prüfen dann, ob die AGB gegen die gesetzlichen Verbote verstoßen oder den Kunden sonst unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn die Bank durch einseitige Vertragsgestaltung ihre Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versucht, ohne die Belange der Kunden hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Banken dürfen daher z.B. nicht beliebig hohe Zinsen, Gebühren und Kosten für ihre Leistungen erheben.

Beispiel Inhaltskontrolle:

Die U-Bank hat in ihren AGB festgelegt, dass Kunden eine Gebühr von 28 EUR bezahlen müssen, wenn sie einen Kontoauszug ein zweites Mal erstellen lassen wollen. Diese AGB liegen allen Kontoverträgen bei der U-Bank zugrunde.
Eine solche Gebühr ist zu hoch und findet keine Rechtfertigung, vor allem, weil der Zeitaufwand zur Nacherstellung eines Kontoauszuges für die Bank eher gering ist. Die Gebühr benachteiligt daher die Bankkunden unangemessen und damit hält die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht stand.

Die AGB-Klauseln müssen darüber hinaus dem sogenannten Transparenzgebot genügen. Das bedeutet, dass die Klauseln so klar und verständlich formuliert sein müssen, dass sie für den aufmerksamen Durchschnittskunden verständlich sind und in ihrer Tragweite und den wirtschaftlichen Folgen deutlich werden. Der Kunde muss verstehen können, was genau die Klausel regeln soll und was für Konsequenzen sie für ihn mit sich bringt. Maßgeblich ist die Sicht eines durchschnittlichen Bankkunden. Die Bank muss folglich intellektuell weniger Gebildeten oder juristisch unerfahrenen Kunden genau so gerecht werden, wie gebildeten und erfahrenen Kunden.

Beispiel Inhaltskontrolle:

In den AGB der R-Bank ist geregelt, dass die Entgelte für die Leistungen der Bank sich nach „billigem Ermessen der Bank“ berechnen. Eine solche Regelung ist aufgrund des Transparenzgebotes unwirksam, weil der Bankkunde hier nicht erkennen und nachvollziehen kann, wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden.

Hält eine Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand, so ist sie ebenfalls nicht Vertragsbestandteil geworden. An ihre Stelle tritt in der Regel die gesetzliche Regelung.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditvertragsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Alena Kehret, wissenschaftliche Mitarbeiterin, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9.


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Kreditvertragsrecht


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Alena Kehret
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosBankrecht