Websiten abmahnsicher gestalten – Teil 37 – Checkliste
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Sandra Kuley
Bachelor of Laws (LL.B.)
9. Zusammenfassung anhand einer Checkliste
Mit Hilfe der nachfolgenden Checkliste sollen die rechtlichen Anforderungen an eine abmahnsicher gestaltete Webseite zusammengefasst werden. Angelehnt an den einzelnen Kapiteln des vorliegenden Buches werden in der linken Spalte der Checkliste die zu berücksichtigenden Kriterien genannt. In der dazugehörigen Zeile werden sodann die am meisten verbreiteten Abmahnrisiken aufgeführt, die es zu verhindern gilt. Abschließend kann mittels des ✓ und x individuell überprüft werden, ob die jeweiligen Kriterien erfüllt wurden oder ein Abmahnrisiko besteht.
Kriterien |
Abmahnrisiken |
✓ |
x |
Domainname und -endung |
Vor der Registrierung der Domain sollte überprüft werden:
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Veröffentlichung von Inhalten |
Digitale Bilder, Videos und Texte sind urheberrechtlich geschützt:
Eigene Inhalte können bedenkenlos veröffentlicht werden. Beachte: Bei der Verwendung von lizenzfreien Bildern muss der Urheber zumindest benannt werden.
Sofern es sich nicht um eigene Inhalte handelt, bedarf es hier für die Veröffentlichung der Inhalte auf der Webseite einer Einwilligung des Urhebers und der Urheberbezeichnung. Beachte: Lizenzbedingungen |
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Marketing und Werbung |
Werbeversprechen
Beachte: bei Werbung mit Garantien müssen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen eingehalten werden |
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E-Mail-Werbung
Beachte: Empfänger muss dem Empfang widersprechen können
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Datenschutz |
Anbieterkennzeichnung/Impressum
Beachte: Impressumspflicht auf Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken
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Datenschutzerklärung
Beachte: Gesonderte Aufklärung über die Verwendung von Cookies und der Einbindung sozialer Netzwerke auf der Webseite.
Zur Speicherung von IP-Adressen bedarf es eines berechtigten Interesses des Diensteanbieters und einer Einwilligung des Internetnutzers.
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Fernabsatzvertragsrecht |
Widerrufsrecht und –belehrung Beachte: Gesetzesänderung mit Verbraucherrechterichtlinie (Juni 2014): Anlage 1, 2 des EGBGB
wirksame Einbindung der Widerrufsbelehrung |
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Wirksame Einbindung von AGB-Klauseln
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Preisangaben
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Lieferzeiten
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Buttonlösung
Beschriftung des Buttons („Jetzt kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“) |
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Websiten abmahnsicher gestalten“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Sandra Kuley, Bachelor of Laws (LL.B.), erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-42-7.
Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Abmahnsichere Websiten
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Sandra Kuley
Bachelor of Laws (LL.B.)
Stand: Januar 2016
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Datenschutzstrafrecht
- Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28