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Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine – Teil 19 – Spielervermittler und Spielerberater im Bereich Fußball

3.3. Das Berufsbild „Spielervermittler“ und „Spielerberater“ im Bereich Fußball

Der Sport und vor allem das Fußballgeschäft sind in den letzten Jahren immer professioneller und lukrativer geworden.
Mit verschiedenen wirtschaftlichen Instrumenten und Möglichkeiten, wie dem Merchandising, dem Sponsoring, etc. werden mittlerweile Umsätze in Milliardenhöhe erwirtschaftet. Allein der FC Bayern München erwirtschaftete im Jahr 2014 einen Umsatz in Höhe von ca. 528 Millionen Euro.
Solche enormen Summen werden vor allem durch den sportlichen Erfolg bestimmt. Um diesen aufrecht zu erhalten, investieren die Vereine kontinuierlich in die Qualität ihrer Mannschaft.
Um allerdings als Verein an eine solche Qualität überhaupt gelangen zu können – also sogenannte „Topspieler“ zum Wechsel zum Verein zu bewegen - bedarf es vor allem an entsprechenden Kontaktflüssen bzw. Kontaktmöglichkeiten zwischen den jeweiligen Parteien (Sportler und Verein).

Infolgedessen hat sich die Branche der Spielerberater und Spielervermittler sehr entwickelt, welche sich in der heutigen Zeit zudem als lukrativer Geschäftszweig herauskristallisiert hat.

100 Millionen Euro sind in der letzten Saison (2014/ 2015) alleine in Deutschland durch die Spielerberater und Spielervermittler erwirtschaftet worden.
In derselben Zeit waren es in England sogar umgerechnet 145 Millionen Euro.(Fußnote)

3.3.1. Abgrenzung zwischen Spielerberater und Spielervermittler

Es bestehen zwei gängige Begriffe – Spielerberater und Spielervermittler – die oft synonym verwendet werden.

Bei korrekter Verwendung der entsprechenden Bezeichnungen, muss allerdings streng genommen zwischen den beiden Begriffen, Spielerberater und Spielervermittler, unterschieden werden.

Hierbei kann der Begriff des Spielerberaters grundsätzlich als Oberbegriff für die einzelnen Spielervermittler, aber auch für die anderen, vor allem an der Vertragsverhandlung oder am Vertragsschluss, beteiligten Personen verwendet werden.

Der Spielerberater kann sozusagen als Manager des Lizenzspielers verstanden werden.
Dabei ist grundsätzlich ein zwischen Lizenzspieler und Berater (Manager) geschlossener Vertrag vorliegend.
Zu den Aufgaben des Spielerberaters, der sich aus verschiedenen Tätigkeitssparten ergeben kann – sowohl Rechtsanwälte, als auch Ehepartner, Geschwister oder Eltern – gehören vor allem die Beratung des einzelnen Sportlers beim Abschluss von Werbeverträgen, die Gewinnung von Sponsoren, die langfristige Karriereplanung sowie die Beratung bei Vermögensplanungen.

In den Bereichen, in denen den Beratern (z.B. den Eltern) das Wissen und die entsprechende Kompetenz fehlen, werden entsprechende Fachleute als Ratspersonen hinzugezogen. So wird bspw. zu den Vertragsverhandlungen mit den einzelnen Vereinen ein Rechtsanwalt hinzugezogen oder bei steuerlichen Themengebieten ein Steuerberater.(Fußnote)

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dem Spielerberater vor allem organisatorische Aktivitäten und die persönliche Betreuung des Spielers als Haupttätigkeitsfelder zugerechnet werden können.
Oft gehört auch die nachsportliche Karriereplanung zu den entscheidenden Aufgabengebieten eines Spielerberaters.

Als Spielervermittler werden alle natürlichen Personen bezeichnet, die regelmäßig und gegen Entgelt sowohl Spieler mit einem Verein, also auch zwei Vereine miteinander, zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bzw. eines Transfervertrags zusammenführen.(Fußnote)

Das Kapital des Spielervermittlers ist dessen Insiderwissen und das individuell gebildete Netzwerk an Kontakten.

Auch in diesem Fall handelt es sich um ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen den jeweiligen Parteien.
Auf der einen Seite ist der Spielervermittler verpflichtet, die entsprechenden Parteien zu vermitteln. Auf der anderen Seite ist grundsätzlich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, wenn es am Ende zu einem Vertragsschluss der zu vermittelnden Parteien gekommen ist.(Fußnote)

Zusammenfassend kann im Bereich des Spielervermittlers demnach festgehalten werden, dass dessen Tätigkeit, hauptsächlich in der Kontaktherstellung bezüglich der einzelnen Parteien liegt.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine“ von Michael Kaiser, auf Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, und Franco Caputo, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0.


 

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Kontakt: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2015


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