Grundzüge des Umsatzsteuerrechts – Teil 17 – sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben gem. § 3 Abs. 9a UstG, Ort der unentgeltlichen Wertabgaben
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
5.2 sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben gem. § 3 Abs. 9a UStG
Die unentgeltlichen Wertabgaben nach § 3 Abs. 9a UStG umfassen alle Vorgänge, die ihrer Art nach Dritten gegenüber als sonstigen Leistungen - einschließlich Werkleistungen - i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen wären. Unentgeltliche Wertabgaben betreffen alle sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens für eigene, außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke oder den privaten Bedarf seines Personals ausführt, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen.
Bei der Ausführung sonstiger Leistungen zu unternehmensfremden Zwecken muss eine vom Willen des Unternehmers gesteuerte Wertabgabe aus dem Unternehmen vorliegen.
§ 3 Abs. 9a UStG unterscheidet zwei Fälle:
- die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG) und
- die unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG).
Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG ist nur steuerbar, wenn dieser zum vollen oder teilweisen VSt-Abzug berechtigt hat.
Überlässt ein Unternehmer (Arbeitgeber) seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug auch zur privaten Nutzung, ist dies regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen. Die Gegenleistung besteht in der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Nur in Ausnahmefällen soll eine unentgeltliche Überlassung i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG vorliegen.
Ist die Überlassung im Arbeitsvertrag geregelt und von einer gewissen Dauer, ist regelmäßig von Entgeltlichkeit auszugehen. Bei der entgeltlichen Überlassung handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG.
Lediglich wenn das Fahrzeug nur gelegentlich an nicht mehr als 5 Kalendertagen im Monat zur privaten Nutzung überlassen wird, kann von Unentgeltlichkeit ausgegangen werden.(Fußnote)
Derartige Fahrzeuge werden ausschließlich unternehmerisch genutzt. Damit ist der volle VSt-Abzug aus Anschaffungs- und Unterhaltskosten möglich. Es handelt sich dann auch um eine unentgeltliche Überlassung, welche als gleichgestellte sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1 UStG der Besteuerung unterliegt.
Die Steuerbarkeit einer anderen sonstigen Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG ist dagegen nicht vom VSt-Abzug abhängig.
Typischer Anwendungsfall des § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG ist der Einsatz betrieblicher Arbeitskräfte für nichtunternehmerische Zwecke zu Lasten des Unternehmers, z.B. der Einsatz von Betriebspersonal im Haushalt des Unternehmers.(Fußnote)
Beispiel
Der Karlsruher Gastwirt Herr Müller lässt seinen Privathaushalt durch seine Bedienung Frau Schmidt putzen.
- Es liegt eine steuerbare unentgeltliche Leistung vor. Bemessungsgrundlage sind die entstandenen Personalaufwendungen.
5.3 Ort der unentgeltlichen Wertabgaben
Zur Steuerbarkeit der unentgeltlichen Wertabgaben, die einer Lieferung oder sonstigen Leistung gleichgestellt sind, ist erforderlich, dass dieser Umsatz im Inland erfolgt. Zur Bestimmung des Ortes hat der Gesetzgeber mit § 3f UStG eine Sonderregelung getroffen. Die gleichgestellten Lieferungen und sonstigen Leistungen werden an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Hat der Unternehmer sowohl im Inland als auch im Ausland Betriebsstätten, ist der Leistungsort dort, wo sich die Betriebsstätte befindet, von der aus die Wertabgabe erfolgt ist (§ 3f S. 2 UStG).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundzüge des Umsatzsteuerrechts“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-64-9.
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LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2017
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte.
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
- Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
- Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
- Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
- Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
- Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
- Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz
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