Grundzüge des Umsatzsteuerrechts – Teil 20 – Steuersatz gem. § 12 UStG
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
6.3 Verzicht auf Steuerbefreiung gem. § 9 UStG (Optierung)
Für einen Unternehmer besteht nach § 9 UStG ein Optionsrecht, auf bestimmte Steuerbefreiungen zu verzichten und steuerfreie Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln. Hintergrund dieser Regelung ist der Umstand, dass sich infolge des Ausschlusses des VSt-Abzuges eine Steuerbefreiung bei Leistungen an einen anderen Unternehmer wirtschaftlich negativ auswirken kann. Dieser wettbewerbsverzerrende Nachteil soll ausgeglichen werden.
Die verzichtsfähigen Steuerbefreiungstatbestände sind in § 9 Abs. 1 UStG abschließend aufgezählt. Von besonderer Bedeutung sind die Umsätze, die der Grunderwerbsteuer unterliegen (§ 4 Nr. 9 a UStG) und die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 a UStG). Nach dem Grundsatz der Einzeloptionen kann der Unternehmer seinen Verzicht auf die Steuerbefreiung der Umsätze einer der Befreiungsvorschriften und eines Betriebes beschränken, ein allgemeiner Verzicht ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen handelt. Bei der unentgeltlichen Wertabgabe und beim nichtsteuerbaren Innenumsatz findet § 9 UStG deshalb keine Anwendung.
Beispiel[1]
Der Unternehmer Herr Maier errichtet 2016 in Berlin ein gemischt genutztes Betriebsgebäude und vermietet dieses an
a) einen Arzt für seine Arztpraxis, monatliche Miete 3.000 €,
b) eine Steuerfachangestellte für ihre Wohnung, monatliche Miete 500 € und
c) einen Steuerberater für seine Steuerberatungskanzlei, monatliche Miete 2.800 €.
Herr Maier verzichtet auf seine Steuerfreiheit nach § 4 UStG, soweit dies nach § 9 UStG möglich ist.
- Alle Vermietungsumsätze sind steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3a Abs. 3 Nr. 1a UStG) und nach § 4 Nr. 12a UStG steuerfrei. Herr Maier kann lediglich für die Miete an den Steuerberater auf die Steuerfreiheit verzichten (optieren), weil der Steuerberater seine Kanzlei für Umsätze verwendet, die den VSt-Abzug nicht ausschließen § 9 Abs. 2 UStG. Für die Vermietungsumsätze an den Arzt und die Steuerfachangestellte kann Herr Maier nicht optieren, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 und 2 UStG nicht erfüllt sind. Im Ergebnis hat Herr Maier somit einen steuerpflichtigen Umsatz in Höhe von 2.800 €.
7 Steuersatz gem. § 12 UStG
Der Regelsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Die in § 12 Abs. 2 UStG abschließend aufgezählten Umsätze unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UStG gilt dies für
- Lieferungen
- die Einfuhr
- den innergemeinschaftlichen Erwerb und
- die Vermietung der in der Anlage 2 zum UStG abschließend aufgeführten Gegenstände.
Diese Anlage lässt sich in verschiedene Gruppen einteilen:
1. Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse
2. Futtermittel
3. Lebensmittel und Getränke (ausgenommen Luxusartikel)
4. Druckerzeugnisse (ausgenommen jugendgefährdende Schriften und Werbemittel)
5. Körperersatzstücke, Rollstühle und ähnliche Hilfsmittel
6. Kunstgegenstände und Sammlungen.
Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung teilen Nebenleistungen auch hinsichtlich des Steuersatzes das Schicksal der Hauptleistung (werden z.B. bei einer Lieferung von Büchern Verpackungs- und Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt, so unterliegen diese Leistungen ebenso wie die Hauptleistung - Lieferung der Bücher - dem ermäßigten Steuersatz von 7 %).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundzüge des Umsatzsteuerrechts“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-64-9.
Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - Umsatzsteuerrecht
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2017
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte.
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
- Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
- Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
- Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
- Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
- Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
- Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0