Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung – Teil 22 – Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
5.5 Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
Die unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen oder in eine bestehende Personengesellschaft kommt in aller Regel nur in Familienkonstellationen vor, da die Aufnahme fremder Dritter in aller Regel nicht unentgeltlich erfolgen wird.
In den Fällen der unentgeltlichen Aufnahme eines Gesellschafters kommen die Regelungen des § 6 Abs. 3 EStG zur Anwendung. § 6 Abs. 3 EStG bestimmt zunächst, dass immer dann, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen wird, die bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) erfassten Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Es ist somit zwingend eine Buchwertfortführung vorgesehen. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. EStG gilt dies auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.
Beispiel
A möchte seinen Sohn S als Mitgesellschafter in sein bisheriges Einzelunternehmen aufnehmen. A überträgt dazu die Hälfte seines Kapitalkontos auf den Sohn, das Unternehmen wird im Anschluss als oHG fortgeführt.
- Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. EStG sind zwingend die Buchwerte fortzuführen.
Beispiel
Sachverhalt wie vor, allerdings entnimmt A im Zusammenhang mit der hälftigen Übertragung seines Kapitalkontos auf seinen Sohn S einen betrieblichen PKW, den er ab diesem Zeitpunkt privat nutzen möchte.
- Es stellt sich die Frage, ob immer noch die Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG geboten ist. In § 6 Abs. 3 EStG wird nicht geregelt, in welchem Umfang die Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens zu übertragen sind. Die Rechtsprechung fordert in diesem Zusammenhang jedoch, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen mit übertragen werden.(Fußnote) Bei dem bisher betrieblich genutzten PKW handelt es sich jedoch um ein Wirtschaftsgut, dass nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört, die Entnahme ist somit unschädlich für den weiteren Buchwertansatz. Allerdings führt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entnahmewert des Pkws und dem Buchwert des Pkws zu einem laufenden Gewinn des A.
Beispiel
Sachverhalt wie zuvor, allerdings will A das Betriebsgrundstück der Gesellschaft vorerst selbst behalten und an die neu entstandene Gesellschaft vermieten.
- A vermietet diese funktional wesentliche Betriebsgrundlage weiterhin an die Gesellschaft, so dass das Grundstück für A zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehört.
- Hierzu ist in § 6 Abs. 3 Satz 2 geregelt, dass die Buchwertfortführung auch dann vorzunehmen ist, wenn der bisherige Betriebsinhaber Wirtschaftsgüter, die weiterhin zum Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft gehören, nicht überträgt, sofern der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht veräußert oder aufgibt. Daraus folgt, dass auch in diesem Fall die Buchwerte fortzuführen sind. Allerdings darf der Sohn S den Anteil an der neu gegründeten Personengesellschaft nicht innerhalb der Sperrfrist von fünf Jahren weiter veräußern, ansonsten wird eine Aufdeckung aller stillen Reserven rückwirkend nachgeholt.
- Aus § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG ergibt sich somit, dass in den Fällen, in denen lediglich Teile des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens oder Teile eines Mitunternehmeranteils unentgeltlich übertragen werden, Betriebsvermögen so lange mit steuerneutraler Wirkung zurückgehalten werden kann, wie der bisherige Gesellschafter oder Inhaber Mitunternehmer der entstandenen neuen Mitunternehmerschaft wird.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-59-5.
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LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2017
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte.
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
- Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
- Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
- Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
- Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter
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Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
- Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
- Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz
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