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Überblick der Arten von Transportversicherungen

Überblick der Arten von Transportversicherungen

Der Begriff Transportversicherung umfasst die verschiedenen Versicherungen von Transportmitteln und Transportgütern. Bei den Versicherungen von Transportmitteln handelt es sich um sog. Kaskoversicherungen, bei den Versicherungen von Transportgütern um sog. Warenversicherungen.

Die Hauptzweige der Transportversicherung sind die Seeversicherung, die Binnenversicherung sowie die Verkehrshaftungsversicherung. Daneben existieren noch weitere Sonderformen, wie z.B. die sog. Valorenversicherung von Wertgegenständen, die Versicherung von Musikinstrumenten, von Tank- und Fassleckage, von Automaten, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

Unter den Begriff der Seeversicherungen fallen die Seewaren-Versicherung sowie die Seekaskoversicherung.
Die Seewaren-Versicherung umfasst die Versicherung seewärtiger Transporte von Gütern, wobei hier zu beachten ist, dass unter die entsprechende Versicherung auch der Landvortransport und der Landnachtransport umfasst ist, d.h. der gesamte Transport bis hin zum Bestimmungsort wird von der Seewaren-Versicherung gedeckt.
Im Rahmen der Seekaskoversicherung werden seegängige Passagier- und Frachtschiffe versichert. Ferner unterfallen der Seekaskoversicherung Schiffsbaurisiken im Zusammenhang mit dem Neubau von Schiffen sowie Reparaturen derselben. Schließlich werden über die Seekaskoversicherungen auch alle schiffsförmigen Einheiten, wie z.B. Schiffskräne und Hochseeschlepper versichert.

Unter den Begriff der Binnenversicherung fallen die Warenversicherung, die Flusskaskoversicherung sowie die Wassersportkaskoversicherung.
Die Warenversicherung umfasst die Warentransporte zu Lande und auf Binnengewässern.
Über die Flusskaskoversicherung werden die Binnenschiffe versichert. Diese ist abzugrenzen von der Seekaskoversicherung.
Schließlich unterfällt der Wassersportkaskoversicherung die Versicherung aller sog. Freizeitkapitäne. Insoweit wird nicht danach unterschieden, ob diese auf hoher See oder in Binnengewässern verkehren.

Die Verkehrshaftungsversicherung beinhaltet die Haftpflichtversicherung des Frachtführers. Die Verkehrshaftungsversicherung hat gegenüber der sog. Warenversicherung (Binnenversicherung) an Wert gewonnen, da die Verkehrshaftungsversicherung gegenüber der Warenversicherung als reiner Sachversicherung mit einem geringen Versicherungsbeitrag abgeschlossen werden kann.

Schließlich unterfallen der Transportversicherung grundsätzlich auch die Luftfahrtkaskoversicherung. Hierfür existieren aufgrund des Umfanges Versicherungspools sowie eigens für diesen Zweig entwickelte Versicherungsbedingungen.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 04.2005


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.

Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"

Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
  • Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberate

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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