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Überblick der Arten von Transportversicherungen

Überblick der Arten von Transportversicherungen

Der Begriff Transportversicherung umfasst die verschiedenen Versicherungen von Transportmitteln und Transportgütern. Bei den Versicherungen von Transportmitteln handelt es sich um sog. Kaskoversicherungen, bei den Versicherungen von Transportgütern um sog. Warenversicherungen.

Die Hauptzweige der Transportversicherung sind die Seeversicherung, die Binnenversicherung sowie die Verkehrshaftungsversicherung. Daneben existieren noch weitere Sonderformen, wie z.B. die sog. Valorenversicherung von Wertgegenständen, die Versicherung von Musikinstrumenten, von Tank- und Fassleckage, von Automaten, Reisegepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

Unter den Begriff der Seeversicherungen fallen die Seewaren-Versicherung sowie die Seekaskoversicherung.
Die Seewaren-Versicherung umfasst die Versicherung seewärtiger Transporte von Gütern, wobei hier zu beachten ist, dass unter die entsprechende Versicherung auch der Landvortransport und der Landnachtransport umfasst ist, d.h. der gesamte Transport bis hin zum Bestimmungsort wird von der Seewaren-Versicherung gedeckt.
Im Rahmen der Seekaskoversicherung werden seegängige Passagier- und Frachtschiffe versichert. Ferner unterfallen der Seekaskoversicherung Schiffsbaurisiken im Zusammenhang mit dem Neubau von Schiffen sowie Reparaturen derselben. Schließlich werden über die Seekaskoversicherungen auch alle schiffsförmigen Einheiten, wie z.B. Schiffskräne und Hochseeschlepper versichert.

Unter den Begriff der Binnenversicherung fallen die Warenversicherung, die Flusskaskoversicherung sowie die Wassersportkaskoversicherung.
Die Warenversicherung umfasst die Warentransporte zu Lande und auf Binnengewässern.
Über die Flusskaskoversicherung werden die Binnenschiffe versichert. Diese ist abzugrenzen von der Seekaskoversicherung.
Schließlich unterfällt der Wassersportkaskoversicherung die Versicherung aller sog. Freizeitkapitäne. Insoweit wird nicht danach unterschieden, ob diese auf hoher See oder in Binnengewässern verkehren.

Die Verkehrshaftungsversicherung beinhaltet die Haftpflichtversicherung des Frachtführers. Die Verkehrshaftungsversicherung hat gegenüber der sog. Warenversicherung (Binnenversicherung) an Wert gewonnen, da die Verkehrshaftungsversicherung gegenüber der Warenversicherung als reiner Sachversicherung mit einem geringen Versicherungsbeitrag abgeschlossen werden kann.

Schließlich unterfallen der Transportversicherung grundsätzlich auch die Luftfahrtkaskoversicherung. Hierfür existieren aufgrund des Umfanges Versicherungspools sowie eigens für diesen Zweig entwickelte Versicherungsbedingungen.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 04.2005


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