Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Limited, die in Deutschland tätig ist
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Der Geschäftsführer einer Limited, die tatsächlich ihre Geschäft nur in Deutschland betreibt, haftet nicht persönlich analog § 11 Abs. 2 GmbHG.
Limiteds schießen seit neuestem in Deutschland wie Pilze aus dem Boden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.03.2005 ein sehr wichtiges und grundlegendes Urteil für Geschäftsführer von Ltds. erlassen.
Bisher war umstritten, ob die deutsche Rechtsprechung die sehr strengen Haftungsregelungen der GmbH auch auf den Geschäftsführer der Ltds. anwenden würde. Dies hat der BGH nunmehr zumindest für einen Teilbereich abgelehnt.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Ltd., die zwar in England gegründet wurde, ihren tatsächlichen Verwaltungssitz aber in Deutschland hatte. Im deutschen Handelsregister war sie aber nicht eingetragen. Ein Gläubiger stellte gegen die Ltd. Insolvenzantrag. Die Eröffnung des Verfahrens wurde mangels masse abgelehnt. Nun wollte ein anderer Gläubiger den Geschäftsführer der Ltd. persönlich in Haftung nehmen. Da er die Ltd. nicht ins deutsche Handelsregister eintragen haben lasse, hafte er für die Schulden der Ltd. persönlich.
Das Amts- und Landgericht gaben dem Gläubiger recht und verurteilten den Geschäftsführer zur Zahlung der Ltd.-Schulden. Der BGH hob ihre Urteile auf und wies die Zahlungsklage ab.
Der BGH begründet sein Urteil damit, dass es der – europarechtlich vorgeschriebenen – Niederlassungsfreiheit widerspräche, wenn der Geschäftsführer persönlich haften müsse. Nach englischem Recht sei seine Haftung nämlich ausgeschlossen. Eine englische Ltd. darf ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland ausüben; nach EU-Recht darf sie hieran nicht durch deutsche Gesetze ungebührlich gehindert werden. Würde man aber den Ltd.-Geschäftsführer abweichend von den englischen Regelungen in Deutschland dem strengen GmbH-Recht unterwerfen, würde dies die Niederlassung von Ltds. in Deutschland behindern.
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Stand: Mai 2005
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Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
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Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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