Aufhebungsverträge Teil 1
Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag hat sich in der Praxis als gängiges Instrument erwiesen, Arbeitsverhältnisse kurzfristig und aus der Sicht des Arbeitgebers weitgehend risikofrei zu beenden. Der Aufhebungsvertrag soll die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich beenden.
Vor- und Nachteile können sein:
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Es brauchen keine Kündigungsfristen eingehalten werden.
- Der besondere Kündigungsschutz für Mütter, Schwerbehinderte etc. entfällt
- Die Anhörungs- und Zustimmungserfordernisse des Betriebsrates entfallen.
- Im Unterschied zur Befristung bedarf der Aufhebungsvertrag keiner sachlichen Rechtfertigung.
- Es erwartet den Arbeitgeber keine Prozessbelastung.
- Es ist eine flexible Gestaltung möglich.
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Es gelten keine Kündigungsfristen. Eine kurzfristige Berufschance kann wahrgenommen werden.
- Es droht keine Publizität des Kündigungsgrundes.
- Es kann eine Abfindungszahlung erreicht werden.
- Bei geschickter vertraglicher Gestaltung lassen sich steuerrechtliche Vorteile erreichen.
- Prozessrisiken und -belastungen können vermieden werden.
Nachteile für den Arbeitgeber
- Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages geht meist mit Zahlung einer Abfindung einher.
- Es drohen sozialrechtliche Folgen.
Nachteile für den Arbeitnehmer
- Es droht unter Umständen ein zeitweiliger Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld durch Ruhen, Sperrzeiten oder Pauschalanrechnung der Abfindung.
- Der allgemeine und besondere Kündigungsschutz entfällt.
- Die Schwangere verliert die Arbeitsplatzgarantie.
- Die Versorgungsanwartschaften gehen verloren.
Stand: 16.6.2008
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Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwältin Monika Dibbelt
Rechtsanwalt Tilo Schindele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler
Rechtsanwalt Harald Brennecke
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