Betrug beim Gebrauchtwagenkauf
Täglich wird in Deutschland eine Vielzahl von gebrauchten Fahrzeugen angeboten. Nicht wenige Geschäfte werden dabei auch von „privat zu privat“, also ohne Beteiligung von Händlern geschlossen. Unter den vielen seriösen Kaufangeboten finden sich jedoch immer wieder Inserate von Betrügern mit vermeintlich günstigen Fahrzeugen, häufig nicht älter als ein Jahr, wobei als Kontakt lediglich eine Handy-Nummer angegeben ist. Selbst die vorsichtigen Käufer, die, wie es ratsam ist, Fahrgestell-Nummer von gebrauchten Fahrzeug und Kfz-Brief verglichen haben, die darauf achten, dass eine korrekte Abmeldebescheinigung vorliegt sowie alle Original-Fahrzeugschlüssel vorhanden sind, können leider nicht sicher sein, dass es sich bei dem gekauften gebrauchten Fahrzeug nicht um Diebesgut handelt. Die Papiere können gefälscht und die Zulassung kann erschlichen werden. Es kann sogar die Schließanlage des gebrauchten Fahrzeugs von den Betrügern ausgetauscht worden sein. Das deutsche Recht billigt dem gutgläubigen Käufer von Diebesgut keinen wirksamen Eigentumserwerb zu, so dass der Käufer nach Barzahlung und Aufklärung des wahren Sachverhalts mit leeren Händen dasteht. Der wirkliche Eigentümer kann sein Fahrzeug nämlich von dem Käufer heraus verlangen. Bei besonders günstigen Gebrauchtfahrzeugangeboten ist daher besondere Vorsicht geboten. Der Käufer sollte sich die Personalpapiere des Verkäufers zeigen lassen und die Daten notieren. Wer ganz sicher gehen will, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde, dem bleibt nur, vor Bezahlung des angebotenen Fahrzeugs Unter der Nummer der Kriminalpolizei anzurufen und die Fahrgestell-Nummer mit der Fahndungsliste vergleichen zu lassen, ob ein Diebstahl verbunden mit der jeweiligen Nummer gemeldet wurde.
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Stand: 10.01.2011
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