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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. VIII ZR 251/06) die Rechte von Gebrauchrwagenkäufern erneut gestärkt. Das Gericht musste über eine Klausel in eine Gebrauchwagenkauf entscheiden, ob der Käufer seinen Reparaturkostengarantieanspruch verliert, wenn er nicht die Fristen für die Inspektionen einhielt.

Bisher entfiel dieser Garantieanspruch unabhängig davon, ob das Versäumen der Inspektionsfrist Ursache des Schadens war. Hierin sah das Gericht eine unangemessene Benachteiligung der Käufer. Folge ist, dass sich die Anbieter von Gebrauchtwagengarantien nicht mehr pauschal auf die Überschreitung der Inspektionsfrist berufen dürfen.

Nach dem Urteil des BGH entfällt der Garantieanspruch nur dann, wenn der Schaden auf ein Überschreiten der Inspektionsfrist zurückzuführen ist. Hierbei können die Verkäufer auch dem Gebrauchtwagenkäufer auch die Beweislast auferlegen. Der Käufer muss dann also beweisen, dass das Überschreiten der Frist nicht auf den Schaden zurückzuführen ist. Dies wird regelmäßig nur durch ein Sachverständigengutachten erfolgen können. Zu beachten ist aber, dass diese Beweislastumkehr nur in Neuverträgen vereinbart werden kann.


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Stand: Oktober 2007


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Gericht / Az.: VIII ZR 251/06

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