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Das deutsche Sportgericht – ein Überblick 1. Teil - Verfahrensarten

Der Sportgericht hat sich entwickelt, weil sich nationale wie internationale Sportverbände grundsätzlich bemühen, rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der sportlichen Betätigung fern zu halten von den staatlichen Gerichten. Da die staatlichen Gerichte nicht nur hohe Kosten verursachen und regelmäßig – auf Grund vielfacher Überlastung – bis zu einer Entscheidung viel Zeit vergeht, besteht bei einer Sportgerichtsbarkeit neben der Kosten- und Zeitersparnis auch die Möglichkeit, den Streit auf dem Gebiet des Sports durch Fachleute entscheiden zu lassen.

Im Wesentlichen werden bei der Sportgerichtsbarkeit drei voneinander unabhängige Verfahrenswege unterschieden:

1. Das Verfahren vor dem Verbandsgericht

Bei diesem Verfahrensweg werden sportrechtliche Streitigkeiten durch Organe der jeweiligen Regional- bzw. Landes-Sportverbände entschieden. Grundlage sind die Sportverbandsregelwerke und – wenn vorhanden - vorhandene Verfahrensordnungen.

2. Das Verfahren vor den staatlichen Gerichten

Hier entscheiden über sportrechtliche Angelegenheiten staatliche Gerichte auf der Grundlage des BGB (Fußnote) unter Hinzuziehung der Verbandsregelwerke, aber unter Verwendung der eigenen Verfahrensvorschriften (Fußnote).

3. Das so genannte Schiedsgericht

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein gleichwertiger Ersatz zur staatlichen Gerichtsbarkeit, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine sportrechtliche Streitigkeit abschließend beurteilt kann.


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Stand: 01/2007


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