Der Verein als Arbeitgeber – Informationen zum Schlüsselverzeichnis
Der Verein als Arbeitgeber hat den Krankenkassen als Einzugsstelle für die Gesamtversicherungsbeiträge die bei ihm beschäftigten Personen zu melden. Dafür ist beim Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Verein liegt, ist ein Schlüsselverzeichnis zu ordern. Durch das Schlüsselverzeichnis werden Angaben über die Beitragsgruppen, die Abgabegründe, die Personengruppen und die Staatsangehörigkeit eines Beschäftigten verschlüsselt und so gegenüber Dritten anonymisiert.
Die Beitragsgruppe ist in der Weise zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angeben wird. Beiträge in der Krankenversicherung sind beispielsweise wie folgt zu verschlüsseln: die Zahlung eines allgemeinen Betrages wird mit der Schlüsselzahl 1, ein erhöhter Beitrag mit der Zahl 2 und ein ermäßigter Beitrag mit der Schlüsselzahl 3 gekennzeichnet. Durch die Verwendung der Schlüsselnummer 0 wird kenntlich gemacht, dass kein Beitrag an die Krankenkassen gezahlt wird.
Bei den Schlüsselzahlen hinsichtlich der Abgabegründe ist zwischen Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen und Meldungen in Insolvenzfällen zu unterscheiden. Die Verschlüsselung eines Beschäftigungsbeginns erfolgt durch die Kennziffer 10; eine Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel wird mit der Ziffer 11 und die Abmeldung des Beschäftigten durch die Ziffer 30 verschlüsselt. Treffen bei einer Meldung mehrere Abgabegründe zu, hat der Verein stets die niedrigste Schlüsselzahl zu verwenden.
Durch den Personenschlüssel (Nr. 101- 119) wird die Stellung des Beschäftigten im Verein wiedergegeben. In der Praxis dürften für den Verein als Arbeitgeber die folgenden Schlüsselzahlen am bedeutungsvollsten sein: mit der Schlüsselzahl 101 werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne besondere Merkmale, mit der Zahl 102 Auszubildende, mit der Zahl 199 geringfügig Beschäftigte und mit der Schlüsselzahl 119 Altersvollrentner eingetragen.
Das Schlüsselverzeichnis sieht Angaben über die Staatsangehörigkeit vor. So wird z.B. die Staatsangehörigkeit deutscher Mitbürger mit „000“ verschlüsselt; die polnische Staatsangehörigkeit wird mit der Schlüsselzahl 152 und die türkische mit der Schlüsselzahl 163 eingetragen.
Stand: 02/2007
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