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Die Schadensteilungs und Regressverzichtsabkommen zwischen Versicherern

Bei der Regulierung von Schadensfällen müssen die sog. Schadenteilungs- und Regressverzichtsabkommen beachtet werde. Schadensteilungsabkommen bestehen regelmäßig zwischen Haftpflicht- und Sachversicherern und zwischen Haftpflicht- und Sozialversicherern. Unter den Feuerversicherern bestehen dagegen die sog. Regeressverzichtsabkommen.

Bei diesen Abkommen verpflichten sich die Versicherer, die Schadensfälle zwischen den beteiligten Versicherungsnehmern nur nach Maßgabe des Abkommens zu regulieren und gegen den Versicherungsnehmer des anderen Versicherers nicht vorzugehen.

Entsprechend verzichten die Feuerversicherer gegenseitig auf den Regress.


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Stand: Juni 2007


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Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

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