Logo Brennecke & FASP Group

Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 1

Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung

1. Aufgabe der gesetzlichen Versicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat den allgemeinen Zweck, den versicherten Personen nach einem Unfall umfassende soziale Sicherheit zu gewähren. Vorrangig hat die Versicherung aber auch dafür zu sorgen, das mit geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden. Die gesetzliche Unfallversicherung hat also zuerst präventiven Charakter.

Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, hat die Versicherung den Schaden umfassend zu heben und zu regulieren. Dabei ist es das vornehmliche Ziel, die Gesundheit der versicherten Person durch Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitation wieder herzustellen und die versicherte Person nach dem Unfall wieder in das Berufsleben zu integrieren.

Kann eine Gesundheitsbeschädigung nicht endgültig behoben werden, ist der Schaden durch eine Rente auszugleichen. Ist die versicherte Person durch den Arbeitsunfall zu Tode gekommen, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Rente.

Die gesetzliche Unfallversicherung basiert also auf Prävention und Rehabilitation, wobei die Grundsätze „Prävention vor Entschädigung“ und Rehabilitation vor Rente“ gelten

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sollen aber auch die Personen entlastet werden, die in den Betrieben für den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verantwortlich sind. Hierdurch soll der Betriebsfrieden in seiner Gesamtheit gewahrt werden. Die Unternehmen zahlen hierfür im Gegenzug jährlich Prämien an den gesetzlichen Unfallversicherer, damit sie nicht das Haftungsrisiko tragen.

Durch die Zahlungen der Prämien werden die Unternehmen zwar von ihrer Haftung befreit. Hiervon werden die Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht befreit, für eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsumgebung zu sorgen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juni 2007


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVersicherungsrechtUnfallversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtKrankenversicherunggesetzliche Krankenversicherung