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„First in first out“ Methode: Gilt für Spekulationsgewinne erst ab 2005

Sind Aktien eines Unternehmens in mehreren Etappen gekauft worden, mussten Spekulationsgewinn/-verlust beim Verkauf des gesamten Aktienpakets lange Jahre anhand eines Durchschnittspreises ermittelt werden. Diese Regelung bereitete jedoch den Banken Schwierigkeiten bei der erstmals für 2004 zu erstellenden Bescheinigung über steuerpflichtige Einnahmen und Wertpapiergeschäfte (Fußnote). Deshalb soll bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften künftig die ,,First in-first out``-Methode (Fußnote) gelten. Wie das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt hat, ist diese Methode allerdings verbindlich für alle Kreditinstitute erst ab dem Veranlagungsjahr 2005 anzuwenden.

Für das Veranlagungsjahr 2004 besteht ein Wahlrecht zwischen der bisher gültigen Durchschnitts-Methode und der Fifo-Methode. Das heißt, bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2004 kann die jeweils günstigere Methode gewählt werden. Dieses Wahlrecht gilt selbst dann, wenn in den Jahresbescheinigungen der Banken nur Veräußerungsdaten bescheinigt oder von diesen bereits für 2004 nur die Werte nach der Fifo-Methode ermittelt wurden.

Bei der Fifo-Methode gelten stets die zuerst gekauften Wertpapiere (Fußnote) als zuerst wieder veräußert (Fußnote). Allein die zeitliche Reihenfolge entscheidet. Die Methode hat Vor- und Nachteile, die sich jedoch über die Jahre per saldo die Waage halten werden:

  • Weil die am längsten im Depot liegenden Werte zuerst berücksichtigt werden, ist die Spekulationsfrist eher überschritten. Das ist günstig bei Gewinnen, aber negativ bei Verlustgeschäften.

  • Werden später kostengünstigere Aktien gekauft, bringt die Fifo-Methode bei Gewinngeschäften Vorteile, weil die teuren Aktien zuerst verrechnet werden.

  • Werden Teurere nachgekauft, bringt die neue Rechnung Nachteile, weil zuerst auf die preiswerten Aktien zugegriffen wird.

Hinweis: Um im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens für das Veranlagungsjahr 2004 Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie Ihrer Steuererklärung in diesem Fall bereits unaufgefordert alle relevanten Kauf- und Verkaufsabrechnungen beifügen (Fußnote).


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Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Portrait Guido-Friedrich-Weiler Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85

 


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