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Geschwindigkeitsüberschreitung – Wann droht Fahrverbot?

Eine bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer dann gegeben, wenn gegen konkret angeordnete Höchstgeschwindigkeiten verstoßen wird oder der Fahrzugführer gem. § 3 Abs. 1 StVO zu schnell für die konkreten Wetterverhältnisse fährt.

In der Regel droht ein Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung in folgenden Fällen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h außerorts
  • Wiederholungstat (Fußnote)
  • Wiederholte, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb kurzer Zeit

Sollten Sie eine Anhörung zu einem entsprechenden Fahrverbot erhalten oder den Bußgeldbescheid selber erhalten, so sollten Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir alles dafür tun können, um das drohende Fahrverbot noch zu verhindern.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 16.08.2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


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