Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
Eine Entscheidung des Finanzgerichts in Niedersachsen beschäftigt sich mit dem gewerblichen Grundstückshandel. Dieser wird im Steuerrecht immer dann angenommen, wenn zeitnah (Fußnote) mit der Anschaffung, Herstellung oder grundlegenden Modernisierung mehr als drei Objekte veräußert werden. Für die hierbei erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb muss Gewerbesteuer bezahlt werden. Im vorliegenden Fall ging es um Verkäufe durch eine Personengesellschaft. Verkauft nun eine Personengesellschaft ein Grundstück, wird dieser Objektverkauf bei überschreiten der Drei-Objekt-Grenze bei den Gesellschaftern nur mitgezählt, wenn der einzelne Gesellschafter mit mindestens 10 % an ihr beteiligt ist. Die Frage, ob der Gesellschafter bei Überschreiten dieser Grenze Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ist nach Meinung des FG auf der Ebene des Gesellschafters (Fußnote) zu entscheiden. Seine Einkünfte werden nicht zu gewerblichen Einkünften. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Fußnote).
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Januar 2001
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ EinkommensteuerRechtsinfos/ Steuerrecht/ Gewerbesteuer
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Erbschaftssteuer
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Gesellschaftsbesteuerung
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht
Rechtsinfos/ Immobilienrecht/ Grundstücksrecht/ Grundstück