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Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung – Teil 22 – Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


5.5 Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

Die unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen oder in eine bestehende Personengesellschaft kommt in aller Regel nur in Familienkonstellationen vor, da die Aufnahme fremder Dritter in aller Regel nicht unentgeltlich erfolgen wird.

In den Fällen der unentgeltlichen Aufnahme eines Gesellschafters kommen die Regelungen des § 6 Abs. 3 EStG zur Anwendung. § 6 Abs. 3 EStG bestimmt zunächst, dass immer dann, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen wird, die bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) erfassten Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Es ist somit zwingend eine Buchwertfortführung vorgesehen. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. EStG gilt dies auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.

Beispiel
A möchte seinen Sohn S als Mitgesellschafter in sein bisheriges Einzelunternehmen aufnehmen. A überträgt dazu die Hälfte seines Kapitalkontos auf den Sohn, das Unternehmen wird im Anschluss als oHG fortgeführt.

  • Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. EStG sind zwingend die Buchwerte fortzuführen.

Beispiel
Sachverhalt wie vor, allerdings entnimmt A im Zusammenhang mit der hälftigen Übertragung seines Kapitalkontos auf seinen Sohn S einen betrieblichen PKW, den er ab diesem Zeitpunkt privat nutzen möchte.

  • Es stellt sich die Frage, ob immer noch die Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG geboten ist. In § 6 Abs. 3 EStG wird nicht geregelt, in welchem Umfang die Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens zu übertragen sind. Die Rechtsprechung fordert in diesem Zusammenhang jedoch, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen mit übertragen werden.(Fußnote) Bei dem bisher betrieblich genutzten PKW handelt es sich jedoch um ein Wirtschaftsgut, dass nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört, die Entnahme ist somit unschädlich für den weiteren Buchwertansatz. Allerdings führt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entnahmewert des Pkws und dem Buchwert des Pkws zu einem laufenden Gewinn des A.

Beispiel
Sachverhalt wie zuvor, allerdings will A das Betriebsgrundstück der Gesellschaft vorerst selbst behalten und an die neu entstandene Gesellschaft vermieten.

  • A vermietet diese funktional wesentliche Betriebsgrundlage weiterhin an die Gesellschaft, so dass das Grundstück für A zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehört.
  • Hierzu ist in § 6 Abs. 3 Satz 2 geregelt, dass die Buchwertfortführung auch dann vorzunehmen ist, wenn der bisherige Betriebsinhaber Wirtschaftsgüter, die weiterhin zum Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft gehören, nicht überträgt, sofern der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht veräußert oder aufgibt. Daraus folgt, dass auch in diesem Fall die Buchwerte fortzuführen sind. Allerdings darf der Sohn S den Anteil an der neu gegründeten Personengesellschaft nicht innerhalb der Sperrfrist von fünf Jahren weiter veräußern, ansonsten wird eine Aufdeckung aller stillen Reserven rückwirkend nachgeholt.
  • Aus § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG ergibt sich somit, dass in den Fällen, in denen lediglich Teile des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens oder Teile eines Mitunternehmeranteils unentgeltlich übertragen werden, Betriebsvermögen so lange mit steuerneutraler Wirkung zurückgehalten werden kann, wie der bisherige Gesellschafter oder Inhaber Mitunternehmer der entstandenen neuen Mitunternehmerschaft wird.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften bei Gründung, Ausscheiden und Beendigung“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-59-5.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


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