Immobilienfonds US-Grundinvest Fonds, Degi Europa und P2 Value werden aufgelöst – Verjährung droht
Offene Immobilienfonds erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit bei den Anlegern. Diese profitieren bei gut gemanagten Fonds von steigenden Immobilienpreisen und Mieten.
Immobilienfonds gelten als sichere Geldanlage, schließlich stehen ja hinter den Fonds – vermeintlich – krisensichere Immobilien. Die Fonds investieren meist in Gewerbeimmobilien, Hotels etc. Die Anteile sind in der Regel täglich veräußerbar, so dass auch der Wunsch der Anleger nach einer flexiblen Kapitalanlage erfüllt wird.
Übersehen wird dabei leicht, dass die Schwankungen des Immobilienmarktes und der Mietpreise auch auf den Fonds durchschlagen. Oft entsteht dabei eine Abwärtsspirale: die Preise fallen, der Fonds benötigt zur Bewirtschaftung, Instandhaltung und Kreditfinanzierung der Objekte Kapital, gleichzeitig werden die Anleger nervös, verkaufen massiv ihre Anteile und entziehen dem Fonds damit Liquidität.
Das Gesetz gibt dann den Fonds die Möglichkeit, die Rücknahme für eine begrenzte Zeit auszusetzen, um weiteren Geldabfluss zu verhindern.
Bei drei großen Fonds hat auch dies nichts genützt: der US-grundinvest Fonds der KanAm Grundinvest (Fußnote), der Degi Europa (Fußnote) der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH und der P2 Value von Morgan Stanley (Fußnote) werden aufgelöst und liquidiert. Die Immobilien werden veräußert, Überschüsse – so denn welche bestehen werden – sollen über Jahre gestreckt an die Gläubiger verteilt werden.
Mit großer Wahrscheinlichkeit werden alle Anleger hohe Verluste erleiden.
Banken und Anlageberater haben Immobilienfonds als sichere Anlagen verkauft. Die Risiken wurden meist gar nicht angesprochen oder jedenfalls verharmlost. Zumindest vor einem Totalverlust des investierten Kapitals wurde regelmäßig nicht gewarnt.
Anleger könnten daher Chancen haben, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Hierbei ist zu beachten, dass die Verjährungsfristen bei diesen Beratungsfehlern kurz sind. Oft hat der Anleger nur 3 Jahre nach dem Kauf Zeit, seine Ansprüche bei Gericht geltend zu machen. Dies muss jedoch in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt sind Provisionen und sog. Kick-Back-Zahlungen. Kunden müssen über diese Zahlungen aufgeklärt werden. Dies geschieht oftmals jedoch nicht. Ggf. können aufgrund dieser mangelnden Aufklärung ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Betroffene Anleger sollten sich wegen möglicher Ansprüche an einen in diesen Fragen erfahrenen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. eine Fachanwältin, wenden und professionell beraten lassen.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Oktober 2010
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