Kaskoversicherung Hinweispflicht bei regionaler Nichtgeltung der Versicherung
Erklärt ein Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kaskoversicherung seinem Versicherungsagenten ausdrücklich, dass er mit dem zu versichernden Fahrzeug in seine Heimat nach Russland fahren will, muss der Versicherungsvertreter ungefragt darauf hinweisen, dass der Geltungsbereich der Versicherung für Sibirien ausgeschlossen ist. Die Versicherung hat auch dann den entstanden Schaden zu bezahlen, wenn dem Versicherungsvertreter unbekannt war, dass Sibirien außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Versicherung liegt.
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Stand: 01.02.2002
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Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.
Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.
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