Künstlersozialabgabe Teil II
3. Erhebung der Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialkasse organisiert die Künstlersozialversicherung. Dies geschieht in der Weise, dass sie die versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten bei den zuständigen Versicherungsträgern (Fußnote) meldet sowie von den abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe einzieht und abführt. Die Überwachung der Abgabenzahlung findet nunmehr durch die deutsche Rentenversicherung statt, die überprüft, ob die Unternehmen ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sind. Darüber unterrichtet sie dann die Künstlersozialkasse.
Die Erhebung der Künstlersozialabgabe erfolgt daraufhin zuerst durch Feststellung einer Abgabepflicht „dem Grunde nach“. Dies geschieht über einen Erfassungsbescheid, der aufgrund eines Fragebogens über Abgabepflichten erlassen wird. Der erfasste Unternehmer ist im Folgenden und für die Vergangenheit (Fußnote) zur Zahlung und zur Abgabe von jährlichen Entgeltmeldungen verpflichtet, selbst dann wenn im konkreten Jahr keine Entgelte an selbständige Künstler oder Publizisten angefallen sind (Fußnote). Auf dieser Grundlage setzt die Künstlersozialkasse die zu zahlende Künstlersozialabgabe fest. Für das Folgejahr nach der erstmaligen Entrichtung der Abgabe sind dann jeweils monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Deren Höhe wird durch die Künstlersozialkasse festgesetzt.
4. Höhe der Künstlersozialabgabe
Die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe richtet sich zum einen nach dem aktuellen Abgabesatz und zum anderen nach der Bemessungsgrundlage. Der Abgabesatz wird als Prozentsatz jedes Jahr von den Bundesministerien für Gesundheit und für Finanzen im Einvernehmen zum 30.09. festgesetzt und den Unternehmen auf den Meldebögen mitgeteilt. Für das Jahr 2007 beträgt der Abgabesatz 5,1%. Bemessungsgrundlage sind die für das Werk oder die Leistung zu zahlenden Entgelte. Entgelt ist dabei alles, was der Unternehmer aufwenden muss, um das Werk oder die Leistung zu erhalten. Dazu gehören grundsätzlich auch alle Nebenleistungen wie beispielsweise Auslagen.
5. Was passiert bei Nichtabführung der Künstlersozialabgabe?
Aufgrund gesetzlich bestehender Meldepflicht hat jeder Unternehmer selbständig seine abgabepflichtigen Sachverhalte bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Bei der nachträglichen Feststellung von Abgabepflichten im Rahmen der Betriebsprüfung durch die deutsche Rentenversicherung werden die Abgaben der letzten 5 Jahre fällig.
Ist die Höhe der Künstlersozialabgabe durch die Künstlersozialkasse festgesetzt worden, so erhebt diese bei nicht pünktlicher Zahlung einen Säumniszuschlag von 1% des Rückstandes.
6. Vorsicht: Abgabepflicht des in der GmbH mitarbeitenden Gesellschafters
Auch bei der künstlerischen oder publizierenden Tätigkeit eines Mehrheitsgesellschafters in seiner GmbH können die Zahlungen der Gesellschaft an ihn abgabepflichtig sein. Dies ist bislang beispielsweise bei vielen Werbeagenturen, aber auch anderen GmbHs im künstlerischen oder publizierenden Bereich, noch weitgehend unbekannt. Dabei beurteilt sich die Abgabepflicht nach den allgemeinen Kriterien. Sie entsteht mithin nur dann, wenn der Gesellschafter überwiegende eine Leistung als selbständiger Künstler oder Publizist erbringt, hiervon sind jedoch auch reine Aquisemaßnahmen, die der Förderung künstlerischer Tätigkeit dienen, umfasst. Lediglich der mit Finanzbuchhaltung und Personalführung tätige Gesellschafter wäre von dieser Regelung nicht betroffen. Überwiegt die künstlerische oder publizistische Arbeit gegenüber den beispielsweise kaufmännischen Tätigkeiten, so unterliegt die dafür gesamte Vergütung, sowie die Gewinnausschüttungen der Abgabepflicht, ohne dass der Geschäftsführer hiervon durch Zahlungen der Künstlersozialkasse profitiert.
Praxistipp: Aufteilung des Geschäftsführergehalts in die Bestandteile Organisation und Aquise. Dann unterliegt nur der Aquiseanteil der Abgabepflicht.
7. Beteiligung mehrerer Unternehmer an der Verwertung
Sofern mehrere Unternehmen an der Verwertung einer künstlerischen oder publizistischen Leistung beteiligt sind, gilt grundsätzlich, dass derjenige die Künstlersozialabgabe zahlen muss, der mit dem Künstler in vertraglichen Beziehungen steht. Ausnahmen bestehen von diesem Grundsatz immer dann, wenn durch die Umsetzung dieses Prinzips eine Umgehung
Stand: 01.01.2008
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Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Bremen
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Gesellschafter, Vertretungsorgane und Unternehmen in allen Fragen
- der gesellschaftsrechtlichen Gründung,
- Bestellung von Organen,
- Prüfung und Beratung von Vertretungsberechtigungen
- Gestaltung von Verträgen
- Überprüfung von Verträgen (z.B. Geschäftsführer)
- Interne Auseinandersetzungen bei Unternehmensbeteiligungen
Frau Dibbelt ist spezialisiert auf die Restrukturierung von Unternehmen. Sie unterstützt bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, Unternehmenszusammenschlüssen und Verschmelzungen. Sie berät Mandanten außerdem bei Vorteilen und möglichen Folgen der Betriebsaufspaltung. Diese ermöglicht durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise eine Haftungsbeschränkung im Fall einer Insolvenz. Die Betriebsaufspaltung kann jedoch auch zu steuerlichen Konsequenzen und Nachteilen bei Beendigung führen. Sie beantwortet diesbezüglich Fragen zu Chancen und Risiken sowohl aus gesellschafts- als auch steuerrechtlicher Sicht.
Zudem begleitet und berät sie bei der Liquidation und Auflösung von Gesellschaften sowie bei Krisen und der Vermeidung einer Insolvenz. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Kapitalaufbringung und -erhaltung, der Wahrnehmung von Sanierungspflichten und Umwandlungsmaßnahmen sowie Vorbeugen von Gesellschafter- und Organhaftung. Ferner unterstützt sie bei Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzplans sowie bei inner- und außergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern über die Sanierung.
Ein besonderes Interesse von Frau Dibbelt liegt in der Prüfung gesellschafts- und steuerrechtlicher Folgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Sie berät bei Fragen zur Trennung von Geschäftsführern, bei Gesellschafterwechsel oder bei Aufnahme weiterer Gesellschafter. Darüber hinaus wird sie bei Fragen zur Unternehmensfortführung und Gestaltung von Nachfolgerregelungen beratend tätig.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat im Gesellschaftsrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- „Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG“, Mittelstand und Recht, 3/2009
- Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
Weitere Veröffentlichungen sind derzeit in Vorbereitung und Planung.
Monika Dibbelt ist Dozentin für Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Die Betriebsaufspaltung – gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte
- Umstrukturierungen von Gesellschaften – Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzung
- Unternehmensfortführungen und Gestaltung von Nachfolgerregelungen
- Ausscheiden von Gesellschaftern – gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen
- Gesellschafterwechsel – die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
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