Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/WEG-Recht/Verwaltung

Im WEG ist gesetzlich geregelt, wie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümer und durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfolgen hat. Danach hat die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch alle Wohnungseigentümer zu erfolgen, soweit das Gesetz oder Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nicht etwas anderes besagen.

Unter Verwaltung sind sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen zu verstehen, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielen oder sich als Geschäftsführung zu Gunsten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darstellen.

 



Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.