Logo Brennecke & FASP Group

Übertragung von GmbH Anteilen mit Nießbrauchvorbehalt steuerfrei

Nach der Entscheidung des BFH (Fußnote) ist die Übertragung von GmbH-Anteilen mit Nießbrauchvorbehalt steuerfrei. Im zugrunde liegenden Fall, hatte der Vater auf seine Kinder GmbH-Anteile übertragen. Zwei Jahre später verkauften diese ihre Beteiligungen. Der Nießbrauch wurde abgelöst, die Eltern erhielten fast 300.000,00 Euro. Wichtig: Diese Ablösung macht die ursprüngliche Übertragung der gekauften Anteile nicht nachträglich entgeltlich. Das gilt aber nur, wenn die Ablösung des Nießbrauchs auf einer neuen Entwicklung der Verhältnisse beruht. Praxistipp: Es muß nachgewiesen werden, dass der spätere Anteilsverkauf durch die Kinder und die Ablösung des Nießbrauchs nichts mit der früheren Übertragung zu tun hatte. Dies kann beispielsweise angenommen werden, wenn sich beispielsweise die Verhältnisse zwischenzeitlich geändert haben; der spätere Verkauf der Anteile durch die Kinder war bei der Übertragung durch die Eltern in keiner Weise absehbar oder wenn im Vertrag nichts für den Fall einer späteren Veräußerung durch die Kinder bzw. zu einer Ablösung des Nießbrauchs stand.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Mai 2006


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Gericht / Az.: BFH Urteil vom 14.6.2005 - Az. VIII R 14/04

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosSteuerrechtGesellschaftsbesteuerung
RechtsinfosImmobilienrechtGrundbuchrecht
RechtsinfosFamilienrecht