Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen KrankenversicherungDie private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterscheiden sich grundlegend. Die bedeutendsten Unterschiede ergeben sich aus dem Strukturprinzip und dem Leistungs- und Kostenerstattungsprinzip.
1. Strukturprinzipien der PKV und der GKV
Die PKV ist vom Grundsatz des sog. Äquivalenzprinzips geprägt. Sie ist eine Individualversicherung und allein auf die Eigenvorsorge des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Ebenso richtet sich die Höhe nach dem angeforderten Leistungsumfang. Stellt die versicherte Person ein Risiko dar, weil sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen wird, wird die Prämie entsprechend hoch ausfallen. Das Äquivalenzprinzip soll gewährleisten, dass Gruppen innerhalb der Versicherung mit den gleichen Risiken die gleichen Beiträge zahlen die ausreichen, um die in der Gruppe anfallenden Leistungen zu erbringen.
Die GKV beruht dagegen auf dem sog. Solidaritätsprinzip. Die Idee, die hinter der GKV steckt ist, einen finanziellen Ausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren herzustellen. Allen Versicherten steht der gleiche Leistungskatalog zu. Der Beitrag zu der GKV bemisst sich dagegen individuell nach dem finanziellen Einkommen des Versicherten. Zudem werden Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
2. Leistungs- und Kostenerstattungsprinzip
Die PKV beruht auf dem Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte muss hier zunächst die Kosten für die medizinische Behandlung selbst tragen. Die PKV Erstattet sodann diese Kosten.
Die GKV stellt dagegen die medizinische Behandlung, die erforderlichen Hilfsmittel und die Medikamente zur Verfügung und begleicht die Rechnung gegenüber dem Kostenträger (Arzt, Apotheke, Krankenhaus).
Der Vorteil des Kostenerstattungsprinzips ist, dass der Versicherte sich den Arzt frei wählen kann und er unmittelbarer Vertragspartner des Arztes wird. Er kann daher, soweit es möglich ist, die Rechnung des Kostenträgers kontrollieren.
Das Sachleistungsprinzip hat demgegenüber den Vorteil, dass der Versicherte nicht von der Rechnung betroffen ist und in Vorleistung treten muss. Allerdings hat er nicht die Möglichkeit, die Kostenrechnung des behandelnden Arztes zu überprüfen, so dass die Gefahr von Abrechnungsmissbräuchen bestehen
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2006
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.
Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Krankenversicherung/ private KrankenversicherungRechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Rechtsschutzversicherung