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Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterscheiden sich grundlegend. Die bedeutendsten Unterschiede ergeben sich aus dem Strukturprinzip und dem Leistungs- und Kostenerstattungsprinzip.

1. Strukturprinzipien der PKV und der GKV

Die PKV ist vom Grundsatz des sog. Äquivalenzprinzips geprägt. Sie ist eine Individualversicherung und allein auf die Eigenvorsorge des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Ebenso richtet sich die Höhe nach dem angeforderten Leistungsumfang. Stellt die versicherte Person ein Risiko dar, weil sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen wird, wird die Prämie entsprechend hoch ausfallen. Das Äquivalenzprinzip soll gewährleisten, dass Gruppen innerhalb der Versicherung mit den gleichen Risiken die gleichen Beiträge zahlen die ausreichen, um die in der Gruppe anfallenden Leistungen zu erbringen.

Die GKV beruht dagegen auf dem sog. Solidaritätsprinzip. Die Idee, die hinter der GKV steckt ist, einen finanziellen Ausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren herzustellen. Allen Versicherten steht der gleiche Leistungskatalog zu. Der Beitrag zu der GKV bemisst sich dagegen individuell nach dem finanziellen Einkommen des Versicherten. Zudem werden Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.

2. Leistungs- und Kostenerstattungsprinzip

Die PKV beruht auf dem Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte muss hier zunächst die Kosten für die medizinische Behandlung selbst tragen. Die PKV Erstattet sodann diese Kosten.

Die GKV stellt dagegen die medizinische Behandlung, die erforderlichen Hilfsmittel und die Medikamente zur Verfügung und begleicht die Rechnung gegenüber dem Kostenträger (Arzt, Apotheke, Krankenhaus).

Der Vorteil des Kostenerstattungsprinzips ist, dass der Versicherte sich den Arzt frei wählen kann und er unmittelbarer Vertragspartner des Arztes wird. Er kann daher, soweit es möglich ist, die Rechnung des Kostenträgers kontrollieren.

Das Sachleistungsprinzip hat demgegenüber den Vorteil, dass der Versicherte nicht von der Rechnung betroffen ist und in Vorleistung treten muss. Allerdings hat er nicht die Möglichkeit, die Kostenrechnung des behandelnden Arztes zu überprüfen, so dass die Gefahr von Abrechnungsmissbräuchen bestehen

Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2006


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