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Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit: Das Cicero - Urteil

Hintergrund:

Die Zeitschrift Cicero berichtete aus geheimen BKA Berichten (Fußnote) über ABU MUSSAB AL SARKAWI als Vertrauten von OSAMA BIN LADEN. Hiernach ließ die Staatsanwaltsschaft die Redaktionsräume durchsuchen, um die "undichte Stelle" im BKA ausfindig zu machen. Gleichzeitig wurde ein Strafverfahren gegen den Chefredakteur eingeleitet. Grundlage war der Strafbestand: Beihilfe zum Geheimnisverrat. Letztlich wurde dieses Ermittlungsverfahren eingestellt, da dies aber die Grundlage der Durchsuchung der Redaktionsräume war, musste das Bundesverfassungsgericht auch hierüber entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht betonte:

  • die Pressefreiheit hat grundlegende Bedeutung für die freiheitliche Grundordnung und
  • die Geheimhaltung der Informationsquellen unterliegt besonderem verfassungsrechtlichen Schutz

Deshalb müssen bei der Ermittlung wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat offenkundige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Journalist selbst den Gehemnisverrat (Fußnote)initiiert hat. Hierzu bedarf es zumindest eines gemeinsamen Tatplanes von Journalist und Geheimnisträger.

Hingegen genügt es nicht, dass der Staatsanwaltschaft bekannt ist, ein Journalist ist im Besitz von geheimen Dokumenten, sondern sie braucht einen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass der Journalist bereits an der "Entwendung" beteiligt war.

Mit dieser Entscheidung konkretisierte das Bundesverfasssungsgericht seine Rechtssprechung zur Pressefreiheit. So hatte es bereits in seinem Urteil vom 25.01.2984 (Fußnote) festgestellt, dass zwar nicht die illegale Informationsbeschaffung, hingegen die Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Informationen unter den Schutzbereich der Pressefreiheit fallen kann. Eine Verfassungsbeschwerde der tageszeitung (Fußnote) hinsichtlich der Beschlagnahme eines terroristischen Bekennerschreibens in den Redaktionsräumen wurde jedoch nicht angenommen. HIer wurde offensichtlich ein Rechtsverstoß verneint. (Fußnote)


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Stand: 01.03.2007


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Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Harald Brennecke ist als Strafverteidiger, Anzeigenerstatter, Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand ausschließlich im Wirtschaftsstrafrecht tätig. 
Er verteidigt bei Insolvenzdelikten wie Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikten, Buchführungsdelikten, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung sowie allen anderen typischen Straftaten im Insolvenzbereich wie Betrug oder Untreue. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann er Rechtsfragen im materiellen Bereich in einer Tiefe aufbereiten, die für Richter und Staatsanwälte nicht immer leicht zu durchdringen ist.    
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Häufig kann bereits im Laufe eines Ermittlungsverfahrens durch fundierte Stellungnahme der Verdacht einer Straftat vermieden und die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. 
Der Umgang mit den erheblichen Datenmengen im Wirtschaftsstrafrecht erfordert spezielle Arbeitstechniken. Die vielschichtigen und tiefen rechtlichen Probleme der typischen wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen samt ihrer Verquickung mit insolvenzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen erforderte fundierte Fachkenntnis der materiellrechtlichen Zusammenhänge und die Bereitschaft zu einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt.
In den komplexe wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten ist eine umfassende strategische Orientierung und vollständige Durchdringung des Sachverhalts schon vor der ersten Stellungnahme entscheidend.  

Rechtsanwalt Brennecke unterstützt auch Strafverteidiger durch rechtliche Zuarbeit im Hintergrund oder offene Begleitung in Bezug auf materiellrechtliche Themen.        

Harald Brennecke hat im Wirtschaftsstrafrecht und angrenzenden Gebieten veröffentlicht:

  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl. ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, ISBN 978-3-939384-29-8, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, ISBN 978-3-939384-26-7, Verlag Mittelstand und Recht

sowie etliche weitere Veröffentlichungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Weitere Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht
  • Compliance
  • Insolvenzstraftaten

Harald Brennecke ist Dozent für Wirtschaftsstrafrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzstrafrechtliche Risiken für Geschäftsführer
  • Compliance im Mittelstand – Strafrisiken vermeiden durch kluge Unternehmensführung
  • Insolvenzstrafrecht für Steuerberater und Sanierungsberater  
  • Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
  • Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
  • Datenschutzstrafrecht
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


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Telefon: 0721-20396-28

 

Gericht / Az.: BVerfGE 1 BvR 538/06
Normen: Art. 5 GG

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