Logo Brennecke & FASP Group

Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen einer unrichtigen Auskunft

III ZR 264/04
a) Zu den Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen einer unrichtigen Auskunft über die Höhe der Besoldung, wenn der Empfänger aufgrund der Mitteilung seine bisherige berufliche Position aufgibt und in das Beamtenverhältnis wechselt.

b) Nimmt ein Beamter zur Vorbereitung einer Auskunft gegenüber einem Dritten einen weiteren Amtsträger aufgrund dessen überlegenen Fachwissens in Anspruch, gewinnt dessen Mitwirkung am Zustandekommen der Auskunft gegenüber dem Adressaten eine über die innerbehördliche Beteiligung hinausgehende Qualität, so daß seine Amtspflicht zur zutreffenden und vollständigen Unterrichtung über die Rechtslage auch gegenüber dem Empfänger der Auskunft besteht.
GG Art. 34 Satz 1
BGB § 839 B
BGB § 839 Cb
BBesG § 2 Abs. 2 Satz 1


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=13771


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 21.04.2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Gericht / Az.: BGH - OLG Naumburg - LG Magdeburg

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosHaftungsrechtAmtshaftungsrecht
RechtsinfosBerufsrechtBeamte