Logo Brennecke & FASP Group

Wann ist eine europäische Marke sinnvoll?

Neben der deutschen Marke deren Schutzbereich auf das Bundesgebiet begrenzt ist, gibt es die Möglichkeit der Ausdehnung auf weitere (Fußnote) Länder, auf eine Anmeldung bei dem Europäischen Harmonisierungsamt in Alicante oder einer internationalen Markenanmeldung. Die Entscheidung welche Form der Anmeldung gewählt wird, hängt in erster Linie mit der Ausrichtung des Unternehmens zusammen. Sofern das Unternehmen lediglich im deutschsprachigen Raum tätig wird und keine Ambitionen auf einen Ausbau in weitere Länder anstrebt, ist die Anmeldung bei dem deutschen Marken- und Patentamt anzuraten. Dort kann ein Ausdehnung des Schutz für die Länder Österreich und Schweiz beantragt werden. Das Patentamt hat seinen Sitz in München, so dass mögliche Rechtsstreitigkeiten am Landgericht München zu führen wären. Anzumerken ist dabei, dass die Verfahrenssprache hierbei in Deutsch ist. Bei einer europäischen Markenauseinandersetzung während des Anmeldeverfahrens ist die Verfahrenssprache regelmäßig Englisch und der Gerichtsstand Alicante in Spanien. Wenn der Schutz für ganz Europa hingegen keine Bedeutung hat, dann stellen diese Kriterien neben den höheren Anmeldekosten unnötige Risiken und Belastungen dar. Sofern aber eine europaweite Ausdehnung zumindest angedacht ist, halten wir eine entsprechende Markenanmeldung für unentbehrlich. Die Gefahr, dass der Name Ihres Unternehmens oder eine Produktreihe inzwischen durch einen Konkurrenten belegt war, ist so erheblich, dass die verhältnismäßig geringen Investitionen einer europäischen Markenanmeldung nicht ins Gewicht fallen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in den Nachbarländern das Produkt oder Unternehmen unter einem neuen Namen bekannt gemacht werden muss.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 01.09.2006


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Normen: MarkenG

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosMarkenrechtEuropäisches Markenrecht
RechtsinfosEuroparechtMarkenrecht
RechtsinfosMarkenrechtVerfahrenAnmeldung
RechtsinfosEuroparechtWettbewerbsrecht