Was kann der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?
Der Arbeitnehmer kann vor dem Arbeitsgericht Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte führen. Er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die unterlassene Klage begründet keine Vermutung für die Rechtswirksamkeit der erteilten Abmahnung.
Unabhängig von der Klageerhebung steht dem Arbeitnehmer ein Recht auf Gegendarstellung zu (Fußnote). Im betriebsratslosen Betrieb folgt der Anspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gegendarstellung zu den Personalakten zu nehmen, sofern diese sachlich abgefasst ist und sich auf den abgemahnten Sachverhalt bezieht.
In mitbestimmten Betrieben hat der Arbeitnehmer schließlich die Möglichkeit, den Betriebsrat einzuschalten. Der Betriebsrat kann versuchen, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermitteln.
Stand: 11.06.2008
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