Logo Brennecke & FASP Group

Wer sollte ein Testament verfassen?

80 Prozent der Deutschen halten eine Beratung in Erbrechtfragen für wichtig. Experten schätzen, dass aber nur vier Prozent der Deutschen eine letztwillige Verfügung – von denen wiederum ein Großteil formale und inhaltliche Fehler aufweist - verfassen.

Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Testamen, tauchen oft Fragen über Fragen auf. Wann lohnt es sich, über ein Testament nachzudenken? Wieviel Geld bzw. Vermögen sollte man mindestens besitzen, damit eine Beratung Sinn macht? Die persönliche Vermögenssituation sollte nicht das alleinige Kriterium sein, über ein Testament nachzudenken. Wer Streit und die damit evtl. verbundenen teure Prozesse der Erben oder steuerliche Verluste vermeiden möchte, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen, indem er ein Testament errichtet.

Die Errichtung eines Testaments ist immer dann ratsam, wenn von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abgewichen werden soll. Gerade vermögende Personen, insbesondere wenn die Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge überschritten werden; Familien mit Kindern; nichtehelichen Lebensgemeinschaften; Immobilienbesitzer und sog. Patchwork-Familien, also bei Wiederverheiratung und Kindern aus vorheriger Ehe oder Partnerschaft, sollten über ein Testament nachdenken.

Auch die steuerlichen Gesichtspunkte sind in die Überlegung mit ein zu beziehen. Die steuerlich relevante Grenze kann schon bei durchschnittlichem Vermögen erreicht werden; gerade bei Immobilienbesitzern. Der persönliche Freibetrag eines Ehegatten beträgt 307.000 Euro. Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn die Eltern verstorben sind) können 205.000 Euro steuerfrei erben. Enkel, Urenkel sowie Eltern und Großeltern steht ein Freibetrag von 51.200 Euro zu. Ehegatten und jüngeren Kindern wird im Erbfall neben dem persönlichen Freibetrag auch noch der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Versorgungsansprüche vererbt werden.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: März 2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosErbrechtTestament
RechtsinfosSteuerrechtErbschaftssteuer
RechtsinfosSteuerrechtGesellschaftsbesteuerung
RechtsinfosErbrechtErbeinsetzung-TestamentTestament
RechtsinfosFamilienrecht