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Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Abführung der Sozialversicherungsbeiträge: Teil 2. Schlüsselverzeichnis


2. Abführung der Sozialversicherungsbeiträge: Schlüsselverzeichnis

Bei der Agentur für Arbeit ist ferner ein sog. Schlüsselverzeichnis zu ordern. Mit diesem werden gegenüber den Krankenkassen verschlüsselte Angaben über die Beitragsgruppen, die Abgabegründe, die Personengruppen und die Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer gemacht.

Die Beitragsgruppe ist in der Weise zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angeben wird. Beiträge in der Krankenversicherung sind beispielsweise wie folgt zu verschlüsseln:

Nr. 0 = kein Beitrag
Nr. 1 = allgemeiner Beitrag
Nr. 2 = erhöhter Beitrag
Nr. 3 = ermäßigter Beitrag
Nr. 6 = geringfügig entlohnte Beschäftigte

Bei den Schlüsselzahlen hinsichtlich der Abgabegründe ist zu unterscheiden zwischen

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Jahresmeldungen
  • Unterbrechungsmeldungen
  • Sonstige Entgeltmeldungen
  • Meldungen in Insolvenzfällen

Beispiele hierfür sind:
Nr. 10 = Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung.
Nr. 11 = Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel.
Nr. 30 = Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung.
Nr. 31 = Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel.
Nr. 50 = Jahresmeldung.
Nr. 52 = Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit.
Nr. 71 = Meldung des Vortages der Insolvenz/Freistellung.
Nr. 72 = Entgeltmeldung zum Ende der Beschäftigung.

Treffen bei einer Meldung mehrere Abgabegründe zu, ist die niedrigste Schlüsselzahl zu verwenden.

Durch den Personenschlüssel (Nr. 101- 119) wird die Stellung im Verein wiedergegeben. In der Praxis dürften für den Verein als Arbeitgeber die folgenden Schlüsselzahlen am bedeutungsvollsten sein:

Nr. 101 = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
Nr. 102 = Auszubildende
Nr. 103 = Beschäftigte in Altersteilzeit
Nr. 105 = Praktikanten
Nr. 109 = Geringfügig Beschäftigte (geringfügig entlohnt)
Nr. 110 = Geringfügig Beschäftigte (kurzfristig – nicht mehr als zwei Monate)
Nr. 119 = Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

Das Schlüsselverzeichnis sieht Angaben über die Staatsangehörigkeit vor. So wird beispielsweise die Staatsangehörigkeit deutscher Mitbürger mit „000“ verschlüsselt. Die polnische Staatsangehörigkeit wird mit der Schlüsselzahl „152“, die türkische mit der Schlüsselzahl „163“ eingetragen


Auszug aus dem Buch „ Der Verein als Arbeitgeber – Vereinspraxis im Arbeit-, Sozial-, und Lohnsteuerrecht und Personalwesen“ von Marc Wandersleben und Isabell Hartung, Verlag Mittelstand und Recht, 2008



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Stand: 2008/05


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