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Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 4 Datenschutzrecht als Vorbehalt des Auskunftsanspruches


Herausgeber / Autor(-en):
Sören Flecks
wissenschaftlicher Mitarbeiter


2. Datenschutzrecht als Vorbehalt des Auskunftsanspruches

Dem nun scheinbar zulässigen Auskunftsanspruch stellt sich nun aber ein weiteres Problem. Zwar kann kommunikationsrechtlich von der Zulässigkeit des Anspruches gesprochen werden. Dem stellen sich aber datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen (vgl. Telekommunikationsgesetz; im folgenden TKG).

Wie oben gezeigt, besteht nach dem TMG ein Auskunftsanspruch gegen Provider, welcher sich aber nur auf die sog. Host-Provider bezieht (s.o.). Früher ließ sich ein solcher Anspruch auf Grundlage des TKG höchstens aus § 96 Abs. 2 TKG herleiten, der eine Verwendung und Weitergabe von Verkehrsdaten „für die durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke“ zulässt. Dieser wurde aber aus dogmatischen Gründen abgelehnt und spätestens durch die Umsetzung der sog. Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (vgl. 2006/24/EG) hinfällig. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Umsetzung der Richtlinie die §§ 113a, 113b TKG neu eingeführt. Danach müssen Daten zwar gespeichert werden, jedoch nur solange wie sie für die Vertragsabrechnung benötigt werden und das maximal 6 Monate. Die Verpflichtung zur Speicherung bezieht sich allerdings nur auf Host-Provider und nicht auf Access-Provider, welche erst ab 01.01.2009 zur Speicherung verpflichtet sind. Bei pauschaler Abrechnung (Flatrate) ist die Speicherung der Daten über die Dauer der Verbindung hinaus unzulässig (vgl. LG Darmstadt, 07.12.2005).

Fraglich bleibt aber, ob die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung erlangten Daten im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches verwendet werden dürfen? Das verneint der neu eingeführte § 113b TKG ausdrücklich.

Somit gibt es noch keine ausreichende Rechtsgrundlage, um einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Access-Provider durchzusetzen.


 

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Sören Flecks
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Stand: Juli 2008


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Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

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