Private Unfallversicherung, 15 Monatsfrist für Nachweis des Unfallzusammenhangs
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung werden gewährt, soweit durch den Unfall eine Invalidität verursacht wurde.
Den Zusammenhang zwischen Unfall und Invalidität muss der Versicherungsnehmer hier innerhalb von 15 Monaten der Versicherung durch schriftliche Bestätigung eines Arztes nachweisen. Reicht der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Nachweis durch einen Arzt nicht rechtzeitig ein, kann die Versicherung Leistungen ablehnen.
Aus der schriftlichen Bestätigung des Arztes muss hervorgehen, dass die Invalidität aufgrund des Unfalles entstanden ist.
Eine Einreichung einer entsprechenden Bestätigung nach Ablauf der 15-Monatsfrist, z.B. in einem Prozess, ist nicht möglich (Fußnote).
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Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: 29.09.2004
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Datenschutzstrafrecht
- Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
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