Insolvenzvermeidung - was man zur Vermeidung einer Insolvenz tun kann
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Insolvenzvermeidung für den Mittelstand
Nach Schätzungen unserer Kanzlei sowie der großen Mehrheit der Insolvenzverwalter sind 90 % aller Insolvenzen des kleineren Mittelstandes objektiv vermeidbar - allerdings nicht, wenn das Problembewusstsein erst nach Eintritt der Liquiditätskrise entsteht. Die allgemein verbreitete Auffassung, dass "die allgemeine wirtschaftliche Lage" und damit Fremdursachen für die hohe Zahl von Unternehmensinsolvenzen verantwortlich seien, ist jedenfalls schlicht falsch. Dies wird von der Gesamtheit der von uns befragten Insolvenzrechtler und Insolvenzverwalter bestätigt. Die tatsächlichen Insolvenzgründe sind dabei erstaunlich simpel: In den meisten Fällen fehlt es schlicht an einer aussagekräftigen Buchführung.
Etwa 50 % der (Inhaber von) Einzelfirmen, die in Insolvenzgefahr kommen, können uns im ersten Beratungsgespräch nicht zuverlässig sagen, ob sie eine Einnahme-/Überschussrechnung oder eine Sollbuchführung haben. Etwa 50 % der kleineren Mittelständler (Einzelfirmen und kleine Kapitalgesellschaften), die in Insolvenzgefahr kommen, können uns im ersten Beratungsgespräch nicht zuverlässig sagen, ob sie im operativen Geschäft Gewinn oder Verlust machen.
Ohne detaillierte Kenntnis der finanziellen Lage und Entwickung einer Firma ist die Führung eines Unternehmens naturgemäss eher Glücksspiel als ordnungsgemässes Wirtschaften. Klagen über die schlechte Wirtschaftslage erinnern in diesem Zusammenhang an das Lamento eines von der Strasse abgekommenen Autofahrers, dass nach vielen Kilometern problemlos gerader Strecke nun erstmals eine Kurve kam.
1. Insolvenzvermeidung durch detaillierte Kenntnis der finanziellen Situation
Mehr als 80 % aller mittelständichen Insolvenzen werden von einer geradezu dramatisch mangelhaften Kenntnis der Finanzlage seitens der Geschäftsführung verursacht. Ein Geschäftsführer, der die Finanzlage kennt, liquidiert seine Firma rechtzeitig - wie ein Flugzeugkapitän rechtzeitig landet, wenn der Sprit ausgeht. Ein Geschäftsführer sollte die folgenden Zahlen "aus dem Stand" wiedergeben können:
- Liquiditätsplanung auf IST-Basis (auch und besonders bei Soll-Buchführung), d.h. den erwarteten Kontostand zum Ende der kommenden drei Monate
- Schuldenstand (Forderungen von Dritten insgesamt; ggf. Anzahl der Gläubiger)
- Forderungsstand (Forderungen gegen Dritte; ggf. Anzahl der Schuldner)
- Fixkosten der Firma / Monat - Anteil variabler Kosten / Monat
- Anteil Personalkosten / Monat
- Break-Even-Punkt (Erforderlicher Umsatz / Monat)
- Gewinnmarge am Umsatz, getrennt (!) für die wichtigsten Geschäftsfelder
Geschäftsführer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die wirtschaftliche Lage ihrer Firma zu kennen.
2. Insolvenzrisiko: Fehlende Gewinnorientierung
Insbesondere kleinere mittelständische Firmen verfügen über keine Gewinnplanung. Hierzu ein Blick auf das "typische" Beratungsverhalten des Mittelstands.
Fast jede Firma hat einen Steuerberater. Dieser wird - wenn er gut ist - nicht nur die Steuererklärungen fertigen sondern auch über Steueroptimierung beraten.
Einen wirklichen Steuerberater erkennt man leicht daran, dass er seine Mandantschaft mehrmals im Jahr zum Rapport lädt, um die Planung der Vermögensdispositionen zu besprechen. Steuerplaung muss zwingend vor der Vermögensdisposition erfolgen, da Steuerfolgen an den Tatbestand und nicht an die Interpretation geknüpft sind.
Die meisten Firmen haben weiterhin einen Rechtsanwalt. Dieser wird - wenn er gut ist - nicht nur Prozesse führen sondern auch über Haftungsminimierung beraten.
Daneben haben viele Firmen noch eine Werbeagentur, die Anzeigen grafisch hübsch gestaltet. Die besseren Agenturen beraten dabei auch über die mit dem gewählten Werbemedium erreichbare Zielgruppe.
Eine durchschnittliche mittelständische Firma verfügt also - je nach Glück und Geschick - über einen Steuerverwalter oder Steueroptimierer, einen Haftungsbearbeiter oder Haftungsoptimierer und einen Anzeigengestalter oder Werbeoptimierer.
Stellen wir uns nun einen Mittelständler vor, der in allen drei Kategorien einen Glücksgriff getan hat - er hat einen Steueroptimierer, einen Haftungsoptimierer und einen Werbeoptimierer. Diesen Glückspilz müssen wir nun fragen: wofür sind Sie eigentlich unterwegs ? Für Steuer, Haftung und Werbung ? Oder doch eher für Gewinn ? Und wenn, wo ist dann Ihr Gewinnberater ? Fast keine (kleinere) mittelständische Firma hat einen Gewinnoptimierer. Dies ist erstaunlich - schliesslich werden nur die wenigsten Firmen lediglich zum Zwecke der Steuer - oder Haftungsminimierung betrieben.
Nur die wenigsten (mittelständischen) Firmen haben einen Betriebswirt oder einen Controller - obwohl dessen Aufgabe - die Berechnung und Planung der zukünftigen Finanzlage - das zentrale Anliegen jedes Selbständigen, jeder Firma ist: die Gewinnerzielung.
3. Mehr als Insolvenzvermeidung: Gewinnoptimierung - wie denn ?
Die ersten Schritte sind eine Aufschlüsselung der Buchhaltung so, dass diese die tatsächliche Situation der einzelnen Unternehmensteile wiedergibt.
a. Gewinnoptimierung ist nicht die Aufgabe des Steuerberaters
Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass diese Aufgabe vom Steuerberater abgedeckt würde. Die Aufgabe des Steuerberaters ist die Abrechnung der erfolgten Finanzflüsse gegenüber dem Finanzamt und die Vermeidung von Steuerlasten für das Unternehmen. Oft genug wird selbst diese Aufgabe nur rückwärtsgerichtet ausgeübt - der Steuerberater "verwaltet" lediglich die Steuererklärungen ihrer Mandanten, also die Abrechnung der Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Diese Abrechnungen sind zwingend rückwärtsgerichtet - eine Unternehmenssteuerung ist damit ungefähr so aussichtsreich wie die Prognose von Aktienkursen alleine aus den DAX-Ständen des Vorjahres. Bessere Steuerberater greifen planend und gestaltend auf die zukünftigen Massnahmen der Firma ein - jedoch in aller Regel allein unter dem Aspekt des Steuerrechts. Leider nehmen nur die wenigsten Steuerberater ihre Mandanten auch in Bezug auf die betriebswirtschaftliche Planung an die Hand. Selbstverständlich kann eine solche Leistung nicht kostenlos erfolgen - was jedoch von vielen Mandanten erwartet wird.
b. Unternehmensberater: Excel statt Powerpoint
Richtig ist, dass betriebswirtschaftliche Beratung nur schwer zu erhalten ist. Manche Unternehmensberatungen haben sich hierauf spezialisiert. Leider ist der Ruf von Unternehmensberatern zwiespältig. Oft genug machen sich Geschäftsführer insolvent gewordener Firmen als Unternehmensberater selbständig - und dies nicht aus Berufung, sondern mangels Alternativen. Um eine qualifizierte Unternehmensberatung zu finden sollte man auf eine wirtschaftliche Ausbildung der Berater achten (Betriebs- oder Volkswirt). Daneben ist das Arbeitsmittel des Beraters ein guter Anhaltspunkt: Seien Sie skeptisch bei Beratern, die mit Powerpoint-Folien arbeiten, es sei denn Sie wollen neue Visionen entwickeln. Gewinnoptimierung ist harte Arbeit mit Zahlen - und hierzu benötigt man Excel oder eine andere Tabellenkalkulation. Lassen Sie sich Referenzen abgeschlossener Beratungen nennen und fragen Sie dort nach dem Verhältnis Kosten/Nutzen.
c. Kostenrechnung als Instrument zur Vermeidung einer Insolvenz
Grössere Unternehmen beschäftigen eigene Controller. Deren Aufgabe ist es, aus den Buchhaltungsdaten eine detaillierte Kostenrechnung zu erstellen. Erst eine detaillierte Kostenrechnung ermöglicht es, unrentable Firmenbereiche zu erkennen. Aus einer normalen BWS (Betriebswirtschaftliche Auswertung) oder gar einer Bilanz kann dies in keiner Weise herausgelesen werden.
Ein Beispiel:
In einem Unternehmen mit ca. 15 Verkaufsfilialen kann durch eine gute Kostenrechnung ein Rückgang oder ein Wachstum des Umsatzes unmittelbar auf die neu eingetretenen oder ausgeschiedenen Mitarbeiter zurückgeführt werden. Die Rentabilität der einzelnen Filialen kann getrennt erfasst werden. Zwischenzeitlich gibt es freiberufliche Controller, die diese Aufgabe als Dienstleister für kleinere Firmen anbieten. Controller. Deren Aufgabe ist es, aus den Buchhaltungsdaten eine detaillierte Kostenrechnung zu erstellen. Erst eine detaillierte Kostenrechnung ermöglicht es, unrentable Firmenbereiche zu erkennen. Aus einer normalen BWS (Betriebswirtschaftliche Auswertung) oder gar einer Bilanz kann dies in keiner Weise herausgelesen werden, was eine Insolvenzvermeidung sehr erschwert.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: Januar 2005
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