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Websiten abmahnsicher gestalten – Teil 04 – Wahl der Domainendung

1.1.2. Wahl der Domainendung

Die Domainendung (Top-Level-Domain) ist die oberste Hierarchieebene der Domain.

Man unterscheidet drei Arten von Domainendungen:

  • geografische bzw. länderspezifische Domainendungen

    Heute bestehen über 250 geografische Domainendungen , die genau den Zwei-Buchstaben-Ländercode der International Standard Organisation (ISO Code 3166) entsprechen und einzelnen Ländern und Regionen zugeordnet sind . Geografische Domainendungen geben damit einen Hinweis auf das Land der Registrierung. Beispielsweise sind die geografischen Domainendungen .at (Österreich), .ch (Schweiz), .de (Deutschland), .es (Spanien), .fr (Frankreich), .jp (Japan), .nl (Niederlande) oder .no (Norwegen) für die jeweiligen Länder reserviert.
    Die Verwendung einer bestimmten länderspezifischen Domainendung bedeutet nicht, dass der Inhaber der Webseite tatsächlich aus dem betreffenden Land stammt oder dort ansässig ist. Es wird lediglich ausgesagt, dass diese Domain von der in diesem Land zuständigen Registrierungsstelle vergeben worden ist .Ist der Wunschdomainname bereits unter einer der bekannten Domainendungen wie .de, .com oder .info vergeben, sollte dennoch vermieden werden, auf unbekannte länderspezifische Domainendungen zurückzugreifen. Der jeweilige Internetnutzer wird bei der Eingabe des Domainnamens in der Regel erst seinen eigenen Ländercode als Domainendung und anschließend bekannte generische Domainendungen eingeben. Daher sollte dann eher der Domainname angepasst werden. Dennoch ist es nicht immer sinnvoll einen Domainnamen mit der eigenen länderspezifischen Domainendung zu registrieren.

    Beispiel:
    Das Schweizer Unternehmen Swissbit ist im Internet mit der Domain swissbit.com vertreten
    und vermeidet damit den Spott über die ehemalige Internetpräsenz swissbit.ch.
  • generische Domainendungen

    Anders als länderspezifische Domainendungen sind die generischen Domainendungen nicht geografisch begrenzt, sondern weisen auf eine Branche oder Organisation hin. Der Inhalt des unter dieser Ebene abrufbaren Internetangebots wird durch Abkürzungen aus drei oder mehr Buchstaben beschrieben . Unter bestimmten generischen Domainendungen kann jedermann einen Domainnamen registrieren lassen (.com, .net, .org). Andere generische Domainendungen stehen nur einem beschränkten Nutzerkreis offen (.edu, .int, .gov, .mil, .pro) .

  • neue Domainendungen

    Die Zahl der bestehenden Domainendungen wird ständig erweitert. Grund hierfür ist, dass es unter den verbleibenden Möglichkeiten an Domainnamen, schwieriger wird, sich am Markt mit einer einprägsamen Domain zu positionieren. Leicht merkbare Domainnamen entwickeln sich unter den bestehenden Domainendungen zu einem knappen Gut. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), zuständig für die weltweite Koordinierung und Verwaltung von Domainnamen, plant deswegen die völlige Freigabe des gesamten First-Level-Bereichs .
    Seit dem zweiten Quartal 2014 werden zeitversetzt neue generische Domainendungen eingeführt, die durch bestimmte Branchen (.travel, .hotel, .bank), durch soziale Netzwerke oder Spielgemeinschaften (.facebook, .xing, .wii) oder durch spezielle Interessengruppen (.sport, .golf, .wine) genutzt werden . Mit diesem Schritt vervielfacht sich die bis dahin überschaubare Anzahl der existierenden Domainendungen und damit die Kombinationsmöglichkeiten aus Domainendung und des ihr untergeordneten Domainnamens.
    Entgegen der Erwartungen der ICANN werden vergleichsweise wenige neue Domainendungen registriert. Zum einen sind die neuen Domainendungen bisher schwer bei den Registraren wie 1&1 Internet AG oder Strato zu finden und zum anderen kosten die Domains unter den neuen Endungen deutlich mehr als die bekannten Domainendungen, wie .com oder .net .
    Durch diese Erweiterung der Domainendungen besteht zukünftig die Möglichkeit, Domainnamen nicht auf die länderspezifischen und bekannten generischen Domainendungen zu beschränken. Vielmehr kann die Domain zusätzlich unter einer branchenspezifischen Domainendung wie .shop, .flower, .book oder unter einer Städte- oder Region-Domainendungen wie .berlin, .nrw oder .ruhr registriert werden.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Websiten abmahnsicher gestalten“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Sandra Kuley, Bachelor of Laws (LL.B.), erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-42-7.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2015


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

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