Logo Brennecke & FASP Group

Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Kriterien nicht die rechtliche Definition von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wiedergeben, die die objektiven Kriterien der Insolvenz darstellen, sondern Anhaltspunkte, die helfen, eine drohende Insolvenz rechtzeitig zu erkennen, um Gegenmassnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz ergreifen zu können. Wenn Sie einen der folgenden Punkte mit "Ja" beantworten müssen, dürfte eine Insolvenzlage bereits bestehen - mit der Folge drohender Haftung der Geschäftsführer für Zahlungsausfälle von Gläubigern.

  • Zahlungen mit ungedeckten Schecks
  • fruchtlos verlaufende Vollstreckungen
  • Kreditkündigungen durch Banken
  • Stundungs- und Vergleichsversuche
  • Nichtzahlung von Mieten und Löhnen
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern

 

Treten mehrere der folgenden Indizien auf, deutet dies auf eine Unternehmenskrise hin. Hier ist eine Insolvenz zu befürchten. Betroffene Unternehmer sollten unverzüglich Gegenmassnahmen ergreifen.

  • Verkauf von betriebsnotwendigem Anlagevermögen
  • Überschreitung von Zahlungszielen bei Lieferanten und Gläubigern
  • Mahnungen der Gläubiger
  • Mahnbescheide
  • häufige Inanspruchnahme neuer Kredite
  • sich verschlechternde Bewertungen bei Bonitätsauskünften
  • Bewertung unter Branchendurchschnitt
  • Auflösung von Reserven
  • Verluste bei Aufträgen
  • zu niedrige Auslastung von Sach- und Personalmitteln
  • Kürzung von Aufträgen
  • fehlende Bereitstellung von Sicherheiten (Bürgschaften, Schuldbeitritten etc.)
  • fehlende Mitwirkung an Aufträgen (Material- und Personalstellung)
  • häufiger Personalwechsel
  • auffallende Kündigungen / Wechsel von Mitarbeitern oder Geschäftsführern
  • Umfirmierung
  • Bankenwechsel

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2002


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Herausgeber / Autor(-en):

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtArbeitsrecht in der Insolvenz
RechtsinfosSteuerrechtInsolvenz
RechtsinfosHaftungsrechtBürgenhaftung
RechtsinfosVersicherungsrechtInsolvenz
RechtsinfosInsolvenzrechtKrise
RechtsinfosBankrechtBankhaftung
RechtsinfosInsolvenzrechtBank und Insolvenz
RechtsinfosInsolvenzrechtGesellschaftsrecht
RechtsinfosBankrechtKreditsicherheiten
RechtsinfosMietrechtKaution
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung