Gesellschaftsformen in Russland - Teil 3 - Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt „o.o.o.“)
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt ,,o.o.o.``)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital (Satzungskapital) in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Höchstanzahl der Gesellschafter einer GmbH beträgt 50.
Gründungsdokumente einer GmbH sind
- der von deren Gründern unterzeichnete Gesellschaftsvertrag und
- die von ihnen festgestellte Satzung.
Das Stammkapital einer GmbH liegt bei mindestens dem 100-fachen des Mindestlohnes, ca. 10.000 Rubel, das entspricht 300 € (Stand April 2007). Das Stammkapital muss im Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft von deren Gesellschaftern mindestens zur Hälfte eingezahlt sein. Es gilt eine kurze gesetzliche Registrierungsfrist von 5 Arbeitstagen ab Antragsstellung. Die Registrierung einer GmbH ist bei den örtlichen Behörden für Steuern und Abgaben erforderlich. Es gibt damit für die Registrierung eine einheitliche Registrierungsbehörde. Die Daten staatlicher Registrierung sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Bei der Registrierung findet eine Überprüfung bezüglich der sachlicher Richtigkeit der eingereichten Gründungsdokumente nicht statt.
Es ist als Fortschritt zu betrachten, dass inzwischen der Handelsregister Angaben zum Organ der Gesellschaft enthält, d.h. Angaben zum Vertretungsberechtigten der Gesellschaft.
Das betrifft auch den Wechsel des Exekutivorgans, welcher innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen ist. Hinsichtlich der Publizitätspflicht müssen keine Jahresabschlüsse eingereicht werden, auch nicht bei Kapitalgesellschaften.
Organe einer GmbH:
- Gesellschafterversammlung (oberstes Organ)
- Direktion besteht aus einem oder mehreren Direktoren (ausführendes Organ)
- Revisionskommission (interne Kontrolle).
Allgemeines:
Weil die Geschäftsanteile einer GmbH nach russischem Recht keine Wertpapiere sind, besteht keine Pflicht, ein Aktionärsregister zu führen, Aktien in der Föderalen Wertpapiermarktkommission registrieren zu lassen, einen Emissionsprospekt vorzubereiten oder Wertpapiersteuer zu zahlen. In einer GmbH ist es relativ leicht, das Stammkapital zu erhöhen oder die Tagesordnung der Gesellschaftsversammlung zu ändern. Eine GmbH kann freiwillig auf einstimmigen Beschluss ihrer Gesellschafter umgewandelt oder liquidiert werden. Der Antrag auf Registrierung muss direkt von den Gesellschaftern gestellt werden. Ist einer der Gesellschafter eine juristische Person, so muss der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter dieser Person unterschrieben werden.
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Stand: April 2007
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
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- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
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- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
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