Das neue Insolvenzrecht Teil V – Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin und Zustimmungsersetzung in der Gläubigerversammlung (§ 160 InsO)
Dieser Aufsatz ist der fünfte Teil einer Serie zu den Änderungen der Insolvenzordnung. Die vorhergehenden Teile beschäftigten sich unter anderem mit der Zulässigkeit des schriftlichen Verfahrens und der Veröffentlichung im Internet, den neuen Sicherungsmitteln im Insolvenzeröffnungsverfahren und der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners.8. Unternehmensveräußerung vor dem Berichtstermin
Eine Verwertung der Insolvenzmasse im ganzen und damit eine übertragende Sanierung war nach bisherigem Recht erst nach dem Berichtstermin möglich. In aller Regel findet dieser zeitgleich mit dem Prüfungstermin frühestens drei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Für eine wirtschaftliche sinnvolle Veräußerung ist es zu diesem Zeitpunkt oftmals bereits zu spät. Insofern waren die Insolvenzverwalter bislang entweder gezwungen vorbehaltlich der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu veräußern oder sich dem Risiko von Schadenersatzforderungen auszusetzen. Die Ergänzungen des § 158 InsO ermöglichen dem Insolvenzverwalter nun, mit Zustimmung des Gläubigerausschusses auch vor dem Berichtstermin zu veräußern und damit günstigere Möglichkeiten wahrnehmen zu können.
9. Zustimmungsersetzung bei Beschlußunfähigkeit der Gläubigerversammlung
Die Gläubigerversammlung leidet in der Praxis oft unter einem zentralen Problem: ihre Zustimmung ist für bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters – etwa den Verkauf des Unternehmens im ganzen – notwendig. Mangels Beteiligung seitens der Gläubiger waren Gläubigerversammlungen in der Vergangenheit oftmals beschlußunfähig. § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO enthält nunmehr eine Zustimmungsfiktion, sofern die Versammlung beschlussunfähig ist und die Gläubiger bei der Einladung zur Gläubigerversammlung auf die Möglichkeit der Zustimmungsfiktion hingewiesen worden sind.
Dieser Aufsatz wird fortgesetzt mit Teil VI zur Klage bei Widerspruch des Schuldners gegen die angemeldete Forderung.
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Stand: Januar 2008
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Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts
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