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Der Mietpool – Einführung Teil 2


Der Mietpool – Einführung Teil 2

(Fortsetzung des Beitrags: Der Mietpool – Einführung Teil 1)

3. Die Vorteile eines Mietpool

Der größte Vorteil ist auch der eigentliche Zweck eines Mietpool. Er verteilt die Mehr- oder Mindereinnahmen aus einer Eigentumswohnung anteilig auf alle Mitglieder des Mietpool und stellt so regelmäßige Einnahmen sicher.

Gerade in Zeiten, in denen der Vermietungsmarkt unsicher ist, bedingt durch zunehmende Arbeitslosigkeit, allgemeine Rezession und auch durch ein bestehendes Überangebot an Wohnraum, stellt dies einen großen Pluspunkt für dieses Modell dar.

Auch Investoren großer Wohnungseigentumsanlagen haben erkannt, dass sich die Wohnungen mit einem bestehenden Mietpool besser verkaufen lassen. Dadurch wird bei den Käufern der Wohnungen die Vorstellung hervorgerufen, dass die wirtschaftlichen Risiken, die mit der Eigentumswohnung und deren Vermietung zusammenhängen gemindert werden.

Häufig haben im Bereich der Kapitalanlagemodelle auch Banken ein Interesse am Bestehen eines Mietpool und lassen sich in solchen Fällen eher auf die Finanzierungen von Wohnungseigentum ein, da durch die regelmäßige Anteilszahlung die Tilgung der Kreditraten sicher gestellt wird.

Neben der wirtschaftlichen Sicherheit bietet der Mietpool in der Praxis einen weiteren großen Vorteil. Gewöhnlich kümmert sich der Mietpoolverwalter um die Vermietung der Immobilie und um alle damit zusammenhängenden Fragen. Er schließt die Mietverträge ab und übt Gestaltungsrechte aus, organisiert die Wohnungsübergaben und überwacht die Miet- und Nebenkostenzahlungen der einzelnen Mieter, die auf ein gesondertes Treuhandkonto eingehen. Der einzelne Wohnungseigentümer muss sich somit nur in einem geringen Maße um seine Immobilie kümmern und kann den Großteil seiner aus der Vermietung entstehenden Rechte und Pflichten dem Verwalter übertragen, der sich damit üblicherweise besser auskennt.

In solchen Fällen erfolgt beispielsweise auch die Festlegung der Miethöhe durch den Mietpoolverwalter. Dies hat auf der einen Seite den Nachteil, dass der einzelne Wohnungseigentümer keinen unmittelbaren Einfluss auf die Vermietungsvorgänge und die Höhe der Miete hat. Andererseits führt die Festlegung der Miete von einer zentralen Stelle zu einer Verminderung des Konkurrenzkampfes unter den Vermietern auf dem ohnehin schon angespannten Vermietungsmarkt, da die sonst teilweise sehr unterschiedlichen Mieten auf ein einheitliches Mietniveau angeglichen werden.

(wird fortgesetzt im Beitrag: Der Mietpool – Einführung Teil 3)


 

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Stand: 11/2008


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