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Der Rahmenkredit oder Abrufkredit - flexibles Kreditinstrument für Verbraucher – Teil 02

Darin besteht bereits der erste große Vorteil des Rahmenkredits: im Gegensatz zu einem Ratenzahlungs-Darlehen muss sich der Verbraucher nicht auf eine bestimmte monatliche Rückzahlungsrate festlegen, sondern kann relativ frei und spontan bestimmen, was er wann zurückbezahlen möchte und kann. Hat er also in dem einen Monat mehr Kapital zur Verfügung, kann er mehr zurückbezahlen, im nächsten Monat dann weniger. Dies ist bei einem Darlehensvertrag in aller Regel nicht möglich. Darüber hinaus werden in einem Ratenzahlungs-Darlehen Vorfälligkeitsentschädigungen fällig, wenn der Kunde eine größere Rate oder gar den ganzen Darlehensbetrag vorzeitig zurückbezahlen will. Das sind Schadensersatzleistungen an die Bank, weil diese durch die frühere Rückzahlung weniger Zinsen erhält. Solche Vorfälligkeitsentschädigungen gibt es beim Rahmenkredit nicht. Der Kunde bestimmt frei, wie viel er wann zurückbezahlen will.
Ein weiterer großer Vorteil des Rahmenkredites ist, dass der Kunde wie bei einem Girokonto den Kreditrahmen jederzeit erneut nutzen kann, solange er immer wieder Beträge zurückgezahlt hat – der Kunde muss sich nur im Rahmen der mit der Bank vereinbarten Grenze bewegen. Dadurch unterscheidet sich der Rahmenkredit wiederum von einem normalen Darlehen und Ratenzahlungs-Darlehen, bei denen der Kunde nur einmalig einen festen Betrag ausbezahlt bekommt.
Außerdem ist der Kunde nicht wie bei seinem Girovertrag an bestimmte Konditionen gebunden, sondern kann sich im Vorhinein, bestenfalls nach fachkundiger Beratung, das beste und passendste Angebot heraussuchen.

Die Zinsen für Rahmenkredite sind zumeist in ihrer Zinshöhe relativ günstig und liegen bei einigen Banken sogar unter 6 Prozent. Bei den teuersten Angeboten muss der Kunde Zinsen von 12,50 Prozent bezahlen. Damit sind die Verzinsungen von Rahmenkrediten im Vergleich zu einem normalen Dispokredit (im Schnitt 11 Prozent Verzinsung) oder einer Kreditkarte (in der Regel weit über 10 Prozent) eher gering.

Eine gewisse Vorsicht ist aber dennoch geboten – insbesondere, wenn der Kunde sich vor Abschluss des Rahmenkreditvertrages über die jeweiligen Konditionen informiert. Die Zinsen der Rahmenkredite können sich nämlich mit den jeweiligen Marktzinsen verändern. Bei vielen Angeboten sind sogar bereits bei Vertragsschluss Zins-Veränderungen eingeplant und der Zinssatz steigt nach den ersten 12 Monaten erheblich an. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, ob sich nicht ein vermeintlich gutes Angebot auf den zweiten Blick als eher teuer herausstellt. Wenn ein Angebot zwar einen etwas höheren Zinssatz beinhaltet, dieser aber auf vier Jahre festgeschrieben ist, kann dies letztlich günstiger sein, als ein geringerer Zinssatz, der aber schon nach einem Jahr um mehrere Prozent ansteigt.
Im Rahmen von Angeboten, bei denen eine Überziehung des Kreditrahmens ermöglicht wird, erhöhen sich ab der Überziehung die Zinssätze ebenfalls noch einmal.
Bei vielen Banken hängt die Verzinsung auch von der Bonität der Kunden ab. Einige Banken koppeln die Angebote sogar daran, ob der Kunde aus der Region ist oder nicht. Wichtig ist außerdem, dass die meisten Banken die Rahmenkredite nur für solche Personen anbieten, die ein regelmäßiges Einkommen haben.
Insgesamt sollten Kunden genau darauf achten, an welche Bedingungen die Angebote der jeweiligen Banken geknüpft sind. Sinnvoller Weise sucht sich der interessierte Verbraucher zuvor fachkundigen Rat und lässt sich genau erläutern, welches Kreditmodell für ihn am passendsten ist. Wir beraten Sie gerne.


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Mai 2014


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Herausgeber / Autor(-en):

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 


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