Die verschiedenen Arten der Transportversicherung
Die Sparte der Transportversicherungen nimmt im Bereich des Privatversicherungsrechts eine besondere Stellung ein. Sie gilt als ältester Zweig der Versicherung und bereits aus ihrer Entwicklungsgeschichte aus dem Seerecht sind Internationalität und wirtschaftliche Bedeutung dieser Sparte zu erkennen.
Allgemein versteht man unter dem Begriff der „Transportversicherung“ die Versicherung von Risiken, die sich auf die Güterbeförderung beziehen. Diese Risiken können verschiedenster Art sein, so dass sich in diesem Bereich eine Vielzahl von Versicherungsprodukten entwickelt hat.
Einen wichtigen Bereich stellt die Sachschadensversicherung dar, die das Interesse an dem beförderten Gut abdeckt (Waren-Transportversicherung). Diese Versicherung wird heute auf Grundlage der DTV-Güter 2000/2008 angeboten, wobei zwischen den Deckungsvarianten „volle Deckung“ (sog. Allgefahrendeckung) und „eingeschränkte Deckung“ unterschieden wird. Ergänzend gelten die Vorschriften des VVG (insbesondere die §§ 130ff. VVG).
Als Nebensparten im Bereich der Sachschadensversicherung sind insbesondere die Valorenversicherung (Bank-Valoren und Bijouterie-Valoren), die Reisegepäckversicherung, die Ausstellungsversicherung sowie die Kühlgut- und Tiefkühlgut-Versicherung zu erwähnen. Für alle diese Sparten gelten jeweils spezielle Bedingungswerke.
Durch die verschiedenen Arten der Kaskoversicherung wird das Interesse an dem jeweiligen Transportmittel versichert. Zu berücksichtigen ist hier, dass lediglich die See- und Flusskaskoversicherung sowie die Wassersportkaskoversicherung der Sparte Transportversicherung zugeordnet werden. Für die Versicherung von Seeschiffen gelten die DTV Kaskoklauseln 1978/1994 i.d.F. von 2004, die Versicherung von Binnenschiffen in der Flusskaskoversicherung erfolgt auf Grundlage der AVB-Flusskasko und den §§ 130ff. VVG. Für die Wassersportkaskoversicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kasko-Versicherung von Wassersportfahrzeugen 1985 i.d.F. von 2008 sowie die §§ 130ff. VVG.
Dagegen zählen die Kaskoversicherungen von Land- und Luftfahrzeugen nicht zum Bereich der Transportversicherungen.
Eine Versicherung der transportbezogenen Haftpflichtrisiken erfolgt im Interesse des jeweiligen Verkehrsträgers. So haben der Frachtführer, Spediteur oder Lagerhalter ein Interesse daran, von der Haftung für das beförderte oder eingelagerte Gut freigestellt zu werden. Im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung wird die Haftung nach den jeweiligen Regeln der auf den Transport anwendbaren Transportrechtsordnung (z.B. HGB, CMR etc.) gedeckt. Im Bereich der seerechtlichen Haftung nach den Haager Regeln, Hague/Visby- bzw. Hamburg-Rules wird zur Absicherung dieser Risiken die Protection & Indemnity- Versicherung abgeschlossen. Auch bei der Speditionsversicherung handelt es sich seit der Änderung von Ziffer 29 ADSp im Jahre 2003 nunmehr um eine Absicherung von transportbezogenen Haftpflichtrisiken, da der Spediteur danach nur noch zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet ist.
Stand: 09.02.2011
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