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Einführung in das Recht der Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Teil 1

Einführung in das Recht der Haftpflichtversicherung der freien Berufe

Jeder Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Vorgabe ergibt sich für Rechtsanwälte aus § 51 Abs. 1 BRAO, für Steuerberater aus § 67 StBerG und für Wirtschaftsprüfer aus § 54 Abs. 1 WPO. Der Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung ist für diese Berufe deshalb vom Gesetzgeber erforderlich gemacht worden, weil eine Falschberatung für den Klienten erhebliche finanzielle Nachteile haben kann.

Gerade in jüngster Zeit ist es scheinbar immer mehr in Mode gekommen, die Angehörigen dieser Berufsgruppen für vermeintliche Fehler in die Haftung zu nehmen, was nicht zuletzt auch auf fast schon reißerische Berichterstattung in der Wirtschaftspresse zurückzuführen ist.

Nach den neusten Zahlen der Berufshaftpflichtversicherer wird zu knapp jedem 5. Versicherungsvertrag einmal jährlich ein Haftpflichtanspruch angemeldet und jeder Anwalt in Durchschnitt alle 2,2 Jahre, jeder Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sogar alle 2,0 Jahre auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

Zurückzuführen ist dies aber auch durch die immer mehr zunehmende Komplexität des Rechts und die große Normenflut. Auch viele Gesetzesneuerungen haben viel zu einem Anstieg der Haftungsfälle beigetragen. Hinzu kommt, dass in § 280 BGB nunmehr eine Beweislastumkehr beim Verschulden zum Nachteil des Anwalts, Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers eingeführt wurde.

Ein Anstieg der Haftungsfälle wird auch durch die Neuerungen im Verjährungsrecht erwartet. So bestimmt sich zum einen seit dem 01.01.2004 die haftungsrechtliche Verjährung bei Wirtschaftsprüfern nicht mehr nach den bisherigen §§ 51 WPO und 323 Abs. 5 HGB mit dem Privileg der kurzen Verjährung von 5 Jahren sondern nach § 194 ff. BGB, also in drei Jahren ab Kenntnis. Seit dem 01.01.2005 gilt diese Verjährungsregelung auch gegenüber Steuerberatern und Rechtsanwälten.


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Stand: Juni 2007


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Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Freiberufler, vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Fragen rund um die Berufspflichten, Berufshaftung und Zulassungsverfahren. Sie prüft insbesondere gegen Kollegen geltend gemachte Beschwerden bei den berufsrechtlichen Kammern und vertritt Kollegen und in den jeweiligen berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren. Weiter berät und schult Rechtsanwältin Dibbelt Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Angelegenheiten des Berufsrechts.

Rechtsanwältin Dibbelt berät auch Mandanten, die Sachverhalte und Beschwerden bei den Kammern einlegen wollen. Sie vertritt in den nach Beschwerden eingeleiteten berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren sowie ggf. weitergehende Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

Monika Dibbelt hat neben zahlreichen Beiträgen und Aufsätzen im Berufsrecht folgende Veröffentlichungen getätigt:

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Berufs- und Berufshaftungsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Umgang und Sicherung von Fremdgeldern
  • Berufsrechtliche Überwachungspflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern bei gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen
  • Wettbewerb und –sverbote für Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Rechtsanwalt und Steuerberater und die Nebentätigkeiten – wann sind welche Tätigkeiten mit dem Beruf vereinbar?

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Normen: § 51 Abs. 1 BRAO, § 67 StBerG, § 54 Abs. 1 WPO

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