Logo Brennecke & FASP Group

Einführung in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Teil 1

I. Einführung

Obwohl sich der Staat aus den sozialen Versorgungsaufgabe nach und nach zurückzieht, ist die gesetzliche Rentenversicherung immer noch das wichtigste Altersvorsorgesystem der sozialen Sicherung in Deutschland. Mit einem Jahresetat in Jahr 2007 von rund 235 Mrd. Euro ist die gesetzliche Rentenversicherung eine zentrale Größe unserer Volkswirtschaft. Der hohe Etat resultiert daraus, das ca. 80 % der Bevölkerung als Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung registriert sind.


Die Standardrente eines Durchschnittsverdieners liegt nach 45 Beitragsjahren bei etwa 1.180 € netto. Dies zeigt, dass die private Vorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung für jeden Einzelnen unabhängig von seinem Alter immer wichtiger wird.

Die Rentenversicherung in Deutschland ist eine Pflichtversicherung. Die meisten Versicherten haben somit keine Wahl, ob sie der Rentenversicherung beitreten wollen. Sie sind kraft Gestzes Mitglied. Diese Pflicht ftrifft in erster Linie auf abhängig Beschäftigte, also Arbeiter und Angestellte zu. Auch Handwerker und Künster fallen unter die gesetzliche Pflicht der Rentenversicherung beizutreten. Anders ist dies bei Selbständigen. Sie können auf Antrag der Pflichtversicherung beitreten. Für Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte gibt es eine weitere Ausnahme. Sie sind über das jeweilige Versorgungswerk rentenversichert.

Wie der Name schon sagt ist der Gegenstand der Versicherung ab dem erreichen einer gewissen Altersgrenze eine Rente bis zum Lebensende zu gewähren. Bei vorzeitigen Tod wir die Rente zugunsten der Hinterbliebenen ausgezahlt. Tritt vor erreichen der Altergrenze eine Erwerbsminderung ein, wird ab diesem Zeitpunkt eine Rente gewährt.

Die Rentenversicherung ist ein sog. beitragsfinaziertes Vorsorgesystem. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 19,9 %. Die Beitrage werden jeweils zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern getragen. Sie werden vom Lohn einbehalten und direkt an den Rentenversicherer überwiesen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2007


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVersicherungsrechtRentenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeRentenversicherung