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Fahrzeugschäden nach Silvesterfeuerwerk

Gerade nach Silvester müssen viele Fahrzeughalter Schäden an ihren Fahrzeugen durch Raketen und Böller feststelle. Dies ist für den Halter in jedem Fall ein Ärgernis. Noch viel ärgerlicher aber ist es, dass nicht jeder Schaden von der Versicherung reguliert wird.

Konnte der Täter ermittelt werden muss dieser natürlich den Schaden erstatten. Dies wird aber leider nur sehr selten der Fall sein. Für die Brand- und Explosionsschäden kommt dann nur die eigene Teilkaskoversicherung auf, sofern man über einen solchen Versicherungsschutz verfügt. Erfreulich ist in diesem Fall nur, dass die Inanspruchnahme keinen negativen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt hat. Beachten sollte der Geschädigte auch, dass er die Polizei von der Beschädigung des Fahrzeuges unterrichtet.

Wer also über keinen Kaskoversicherung verfügt sollte sein Fahrzeug an Silvester in einer sicheren Nebenstraße oder in ein Parkhaus abstellen. Die hierbei anfallenden Kosten dürften geringer ausfallen als eine Schadenbeseitigung an Fahrzeug, verursacht durch Silvesterraketen.

Neben den auftretenden Schäden durch Silvesterfeuerwerk werden viele Fahrzeugschäden durch alkoholisierte Personen verursacht. Werden diese nicht ermittelt werden die Schäden nur von der eigenen Versicherung erstattet, wenn ein Vollkaskoversicherungsschutz vereinbart ist. Gerade Besitzer älterer Fahrzeuge scheuen aber diese Kosten. Diese bleiben dann auf dem gesamten Schaden sitzen.

Aber auch Personen mit Vollkaskoversicherungsschutz kommen nicht ohne finanziellen Schaden bei diesen sog. Vandalismusschäden davon. Mit dem Ausgleich des Schadens über die Vollkaskoversicherung erfolgt eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts mit der Folge, dass die Prämien steigen.

Aufpassen müssen auch besonders Halter von Cabrios. Wird das Verdeck durch Glut beschädigt, greift nur die Vollkaskoversicherung mit den zuvor erwähnten Folgen. Die Teilkaskoversicherung kommt für den Schaden nur dann auf, wenn ein offenes Feuer ausgebrochen ist.

Aber auch den Personen, die unsachgemäß mit Silvesterfeuerwerk hantieren, kann der Führerschein entzogen werden. Wer etwa Raketen auf Fahrzeuge abschießt begeht eine Verkehrsgefährdung im Sinne des Strafgesetzbuches und muss als Folge unter anderem mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2008


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