Fremdgeschäftsführer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der am Stammkapital nicht beteiligt ist (Fußnote), ist grundsätzlich abhängig Beschäftigter der GmbH und daher sozialversicherungspflichtig.
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Stand: 01.10.2002
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Rechtsanwältin Monika Dibbelt
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