Logo Brennecke & FASP Group

Inhaber des Versicherungsscheins einer Lebensversicherung zur Kündigung berechtigt

OLG Bremen - LG Bremen 19.02.2008 3 U 45/07 Die einem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegende, an § 11 Abs. 1 Satz 1 ALB 86 angelehnte Klausel: Die Gesellschaft kann den Inhaber des Versicherungsscheines als verfügungs insbesondere empfangsberechtigt ansehen und berechtigt den Inhaber des Versicherungsscheins auch zur Kündigung des Versicherungsvertrags zur Erlangung des Rückkaufswerts. ALB 86 § 11 VVG § 176 Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:(Fußnote)


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosSteuerrechtLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVersicherungsgeschäftVersicherungsmakler
RechtsinfosVersicherungsrechtVersicherungsgeschäftVersicherungsvertrag
RechtsinfosVertragsrechtKündigung
RechtsinfosVertragsrechtVertragstypVersicherungsvertrag
RechtsinfosTransportrechtVersicherung