Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Kriterien nicht die rechtliche Definition von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wiedergeben, die die objektiven Kriterien der Insolvenz darstellen, sondern Anhaltspunkte, die helfen, eine drohende Insolvenz rechtzeitig zu erkennen, um Gegenmassnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz ergreifen zu können. Wenn Sie einen der folgenden Punkte mit "Ja" beantworten müssen, dürfte eine Insolvenzlage bereits bestehen - mit der Folge drohender Haftung der Geschäftsführer für Zahlungsausfälle von Gläubigern.
- Zahlungen mit ungedeckten Schecks
- fruchtlos verlaufende Vollstreckungen
- Kreditkündigungen durch Banken
- Stundungs- und Vergleichsversuche
- Nichtzahlung von Mieten und Löhnen
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
Treten mehrere der folgenden Indizien auf, deutet dies auf eine Unternehmenskrise hin. Hier ist eine Insolvenz zu befürchten. Betroffene Unternehmer sollten unverzüglich Gegenmassnahmen ergreifen.
- Verkauf von betriebsnotwendigem Anlagevermögen
- Überschreitung von Zahlungszielen bei Lieferanten und Gläubigern
- Mahnungen der Gläubiger
- Mahnbescheide
- häufige Inanspruchnahme neuer Kredite
- sich verschlechternde Bewertungen bei Bonitätsauskünften
- Bewertung unter Branchendurchschnitt
- Auflösung von Reserven
- Verluste bei Aufträgen
- zu niedrige Auslastung von Sach- und Personalmitteln
- Kürzung von Aufträgen
- fehlende Bereitstellung von Sicherheiten (Bürgschaften, Schuldbeitritten etc.)
- fehlende Mitwirkung an Aufträgen (Material- und Personalstellung)
- häufiger Personalwechsel
- auffallende Kündigungen / Wechsel von Mitarbeitern oder Geschäftsführern
- Umfirmierung
- Bankenwechsel
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Harald Brennecke
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Stand: 2002
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